An der Johanneskirche 6 - Arthur und Meta Dreyfuß (geb. Salomon)
Arthur Dreyfuß
*31.01.1881 in Stuttgart
gedemütigt und entrechtet
Flucht in den Tod am 09.04.1934
Stolperstein verlegt am 19.06.2026
Meta Dreyfuß, geb. Salomon
*06.03.1887 in Gießen
unfreillig verzogen nach Frankfurt am Main
Flucht nach England 1938, 1944 weiter in die Vereinigten Staaten
überlebte
Stolperstein verlegt am 19.06.2026
Standort Stolpersteine in Karte folgt
Meta Dreyfuß, geborene Salomon, wurde am 6. März 1887 in Gießen geboren. Als Tochter des Kaufmanns Alexander Salomon und seiner Ehefrau Lina, geborene Löser, wuchs sie in einer jüdischen Kaufmannsfamilie auf. Ihr Vater führte in Gießen seit 1886 ein Geschäft für Kurz-, Weiß-, Woll- und Modewaren, aus dem später das „Modewarenhaus Alexander & Co.“ hervorging.
Meta Salomon besuchte zehn Jahre lang die Höhere Mädchenschule in Gießen. Da sie 1887 geboren wurde, dürfte ihr Schulbesuch etwa in die Jahre von 1893 bis 1903 gefallen sein. Die Schule befand sich damals noch in der Schillerstraße 8. Der spätere Jugendstilbau an der Nordanlage wurde erst 1907 bezogen. Die Höhere Mädchenschule vermittelte Mädchen aus bürgerlichen Familien eine über die Volksschule hinausgehende Bildung. In der höheren Abteilung spielte auch der Fremdsprachenunterricht eine wichtige Rolle. Nach ihrer Schulzeit ging Meta Salomon nach Heidelberg. Dort besuchte sie das „Pensionat Bermann“. Nach eigener Aussage diente dieser Aufenthalt der „weiteren Ausbildung“, insbesondere der „Vervollkommnung“ ihrer Sprachkenntnisse. Das von Julie Bermann geführte Mädchenpensionat richtete sich an junge Frauen aus bürgerlichen, vor allem auch jüdischen Familien. Neben hauswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bildungsinhalten gehörte die fremdsprachliche Ausbildung zu den wichtigen Bestandteilen des Unterrichts.
Anschließend kehrte Meta Salomon nach Gießen zurück. Im Unternehmen ihres Vaters wurde sie mit der kaufmännischen Praxis und den Abläufen des Textil- und Modewarenhandels vertraut gemacht. Diese Kenntnisse dürften ihr später geholfen haben, als sie nach dem Tod ihres Ehemanns Arthur Dreyfuß die Verantwortung für das Geschäft übernehmen musste.
Arthur Dreyfuß wurde am 31. Januar 1881 in Stuttgart geboren. Auch er stammte aus einer jüdischen Kaufmannsfamilie. Seine Eltern waren der Kaufmann Bernhard Dreyfuß und dessen Ehefrau Jettchen, geborene Gutmann. Nach dem Besuch der Volksschule wechselte Arthur Dreyfuß auf die Höhere Handelsschule in Stuttgart, die er im Juli 1895 nach bestandener Prüfung verließ. Danach begann er eine kaufmännische Lehre bei der Besatzartikel-Großhandlung J. & D. Levy in Stuttgart. Nach Abschluss seiner Lehrzeit blieb er dort als Reisender tätig.
Am 23. Juni 1906 zog Arthur Dreyfuß von Stuttgart nach Gießen und trat in das Geschäft der Familie Salomon ein. Wenige Monate später, am 31. August 1906, heirateten Meta Salomon und Arthur Dreyfuß in Gießen. Das Ehepaar hatte drei Söhne, die alle in Gießen geboren wurden: Ludwig am 23. Juni 1907, Hans am 29. September 1910 und Werner am 2. Juli 1914. Die Familie wohnte damals unter der Adresse „An der Johanneskirche 6“.
Nach dem Neubau des Geschäftshauses in der Schulstraße 1906/07 wurde Arthur Dreyfuß gemeinsam mit seinem Schwiegervater Alexander Salomon als Inhaber geführt. Das Unternehmen war aus dem „Hamburger Engros-Lager“ hervorgegangen und firmierte später unter dem Namen „Modewarenhaus Alexander & Co.“. Das auch unter dem Namen „Modehaus Salomon“ bekannte Geschäft gehörte zu den bekannten Textil- und Modegeschäften in der Gießener Innenstadt.
Die Familie Dreyfuß gehörte in Gießen zu den wirtschaftlich etablierten Kaufmannsfamilien. Zum familiären Geschäfts- und Immobilienbesitz zählten mehrere Häuser und Geschäfte, darunter das „Modehaus Salomon“ in der Schulstraße 4, das „Haus der Handarbeiten“ im Seltersweg 69 sowie das „Modehaus Karl Nowack“ im Seltersweg 81. Im Mittelpunkt der Tätigkeit von Arthur und Meta Dreyfuß stand jedoch das aus dem „Hamburger Engros-Lager“ hervorgegangene Modewarenhaus in der Schulstraße 4.
Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahr 1933 verschlechterte sich die Lage jüdischer Geschäftsleute auch in Gießen rasch. Boykott, öffentliche Einschüchterung, wirtschaftlicher Druck und staatliche Entrechtung griffen immer stärker ineinander. Auch die Familie Dreyfuß wurde früh zur Zielscheibe nationalsozialistischer Schikanen. Der Sohn Ludwig wurde von SA-Angehörigen gewaltsam durch die Straßen Gießens geführt und gezwungen, politisch missliebige Plakate und Aufschriften von Zäunen und Hauswänden zu entfernen. Auch Arthur Dreyfuß selbst stand zunehmend unter Druck. Er erhielt zahlreiche anonyme Anrufe und Drohbriefe. Zudem durfte er keine Anzeigen mehr in den Gießener Zeitungen schalten. Diese „Inseratensperre“ traf sein Geschäft unmittelbar, da Werbung für ein innerstädtisches Unternehmen wirtschaftlich von erheblicher Bedeutung war.
Ein weiterer Einschnitt war eine Versammlung der Gießener „NS-Hago“ am 6. April 1934, über die der „Gießener Anzeiger“ berichtete. Die „Nationalsozialistische Handwerks-, Handels- und Gewerbeorganisation“ diente der nationalsozialistischen Kontrolle von Handel, Handwerk und Gewerbe und übte zusätzlichen Druck auf jüdische Geschäftsleute aus, weil sie Boykottmaßnahmen und öffentliche Einschüchterung unterstützte. Bei der Versammlung wurde nach dem Bericht des „Gießener Anzeigers“ eine Liste mit Namen von Personen verlesen, die beim Betreten jüdischer Geschäfte gesehen worden waren. Dies geschah ausdrücklich „zur Warnung an das kaufende Publikum“. Die Anwesenden brachten gegenüber diesen Personen öffentlich ihr Missfallen zum Ausdruck. Zugleich kündigte die „NS-Hago“ an, auch künftig solche öffentlichen Namensnennungen vorzunehmen.
Für Arthur Dreyfuß bedeuteten diese Vorgänge eine weitere Zuspitzung der gegen ihn gerichteten Ausgrenzung. Am 9. April 1934 nahm er sich unter dem Eindruck dieser Verfolgungsmaßnahmen das Leben.
Nach dem Tod ihres Mannes lag die Verantwortung für das von der Familie geführte Modehaus bei Meta Dreyfuß. Unter dem Druck der nationalsozialistischen Ausgrenzung und der wirtschaftlichen Verdrängung jüdischer Geschäftsleute geriet sie zunehmend in eine Zwangslage. Eine dauerhafte Fortführung des Geschäfts war für sie nicht mehr möglich. Bereits 1935 ging das Modehaus an Franz Schneberger über.
Am 15. August 1936 zog Meta Dreyfuß nach Frankfurt am Main. Dort lebte sie bis zu ihrer Flucht aus Deutschland im Jahr 1939 in der Mendelssohnstraße 57 im Westend. Die Straße wurde 1938 in Joseph-Haydn-Straße umbenannt, weil die Nationalsozialisten Straßennamen beseitigten, die an jüdische Persönlichkeiten erinnerten.
Am 14. August 1939 konnte Meta Dreyfuß Deutschland verlassen und zunächst nach Großbritannien fliehen. Ihr zur Auswanderung freigegebenes Umzugsgut wurde auf Veranlassung des Finanzamts Frankfurt am Main beschlagnahmt, abgeholt und versteigert. Sie musste Deutschland daher nahezu mittellos verlassen. In England arbeitete sie zunächst als Hausangestellte und erhielt einen Wochenlohn von lediglich einem Pfund. Freunde und Verwandte unterstützten sie mit kleineren Geldbeträgen. Erst 1944 gelang Meta Dreyfuß die Weiterreise von England in die Vereinigten Staaten, die sie am 22. April auf einem Frachter erreichte. 1949 erhielt sie die amerikanische Staatsbürgerschaft.
Auch die Lebenswege der drei Söhne Hans, Ludwig und Werner Dreyfuss wurden durch die nationalsozialistische Verfolgung bestimmt. Zwischen 1933 und 1936 verließen alle drei Deutschland. Hans Dreyfuss floh bereits am 22. September 1933 über Palästina in die Vereinigten Staaten. Ludwig Dreyfuss, genannt „Ludi“, folgte am 1. September 1934 über Amsterdam in die USA. Er fand später in Los Angeles Zuflucht. Werner Dreyfuss verließ Deutschland am 12. August 1936 über Frankfurt und gelangte ebenfalls in die Vereinigten Staaten. Dort lässt er sich später als Musiker nachweisen. 1944 lebte er in Elmhurst, New York, arbeitete als Pianist und Akkordeonist und war Mitglied der New Yorker Musikergewerkschaft „Local 802“.
Die Söhne konnten sich so der nationalsozialistischen Verfolgung entziehen. Hans Dreyfuss hatte auch Jahrzehnte später noch einen Bezug zu seiner früheren Heimatstadt. Im August 1985 nahm er an der zweiten Gießener Begegnungswoche teil, zu der die Stadt ehemalige jüdische Gießenerinnen und Gießener sowie deren Familien eingeladen hatte.
Nach dem Krieg machte Meta Dreyfuß verschiedene Entschädigungsansprüche geltend, darunter auch Ansprüche „wegen Schadens im beruflichen Fortkommen“. Im Mittelpunkt der hier dargestellten Auseinandersetzung stand jedoch die Frage, ob der Freitod ihres Ehemanns Arthur Dreyfuß als Folge nationalsozialistischer Verfolgungsmaßnahmen anzuerkennen war. In den Akten war dabei von einem „Anspruch wegen Schadens am Leben des Ehemanns“ die Rede.
Das zuständige Regierungspräsidium in Wiesbaden lehnte diesen Anspruch zunächst ab. Die Behörde vertrat 1953 die Auffassung, eine für die Anerkennung erforderliche „individuelle“ Verfolgung Arthur Dreyfuß’ habe nicht vorgelegen.
Die Entschädigungskammer des Landgerichts Wiesbaden wies Meta Dreyfuß’ Klage gegen das Land Hessen im April 1954 ab. In der Urteilsbegründung hieß es unter anderem, der Freitod Arthur Dreyfuß’ sei für die nationalsozialistischen Machthaber und ihre Gehilfen „als Folge der Gewaltmaßnahmen auch nicht ohne weiteres voraussehbar“ gewesen. Weiter führte das Gericht aus, die Nationalsozialisten hätten in den Jahren 1933/34 noch nicht damit rechnen müssen, dass sich der Betroffene „aus Kummer über das ihm angetane Unrecht das Leben nehmen werde“. Die Verfolgungsmaßnahmen seien aus deren Sicht vielmehr darauf gerichtet gewesen, „ihn zu Entscheidungen über die Fortführung seines Unternehmens oder zur Auswanderung zu bewegen.“
Meta Dreyfuß und ihr Anwalt legten gegen dieses Urteil Berufung ein. Im April 1956 hob der 8. Senat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main die Entscheidung der Vorinstanz auf und erkannte den Freitod Arthur Dreyfuß’ als unmittelbare Folge der nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen an. Erst in diesem Berufungsverfahren erhielt Meta Dreyfuß Recht. Mehr als zwei Jahrzehnte nach dem Tod ihres Mannes wurden ihre Ansprüche wegen seines Freitods damit zumindest teilweise anerkannt. Als Folge dieses Verfahrens wurde ihr eine geringe „Lebensschadensrente“ zugesprochen.
Dieser Vorgang war jedoch nur ein Teil ihrer Entschädigungsgeschichte. Weitere Entschädigungsleistungen, die Meta Dreyfuß in anderen Zusammenhängen erhielt, sind hier nicht Gegenstand der Darstellung. Der lange Verfahrensweg zeigt, wie restriktiv Entschädigungsansprüche in den frühen Nachkriegsjahren geprüft wurden. Die seelischen Folgen von Drohungen, öffentlicher Demütigung und wirtschaftlicher Zerstörung wurden von Behörden und Gerichten kaum ernst genommen. Auch die späte(re) gerichtliche Anerkennung konnte dem Unrecht, das der Familie Dreyfuß zugefügt worden war, nicht gerecht werden.
Nach ihrer Ankunft in den Vereinigten Staaten ließ sich Meta Dreyfuß in Elmhurst im Stadtbezirk Queens, New York, nieder. Dort lebte sie dauerhaft. Nach eigener Aussage arbeitete sie noch bis 1954, erzielte jedoch nur ein geringes Jahreseinkommen. Welche Tätigkeit sie ausübte, ist bislang nicht bekannt. Meta Dreyfuß starb 1971 in Elmhurst. Ob sie in den Nachkriegsjahren ihre Heimatstadt Gießen noch einmal besuchte, ist ebenfalls nicht bekannt.
An den Lebensbildern von Arthur und Meta Dreyfuß wird sichtbar, was die nationalsozialistische Verfolgung für jüdische Kaufmannsfamilien in Gießen bedeutete: den Verlust des Geschäfts, des Eigentums und der Heimat. Ihre Geschichte zeigt zugleich, wie schwer es vielen Verfolgten und ihren Angehörigen nach 1945 gemacht wurde, Anerkennung für das erlittene Unrecht und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
Text: Armin Prass