Magistrat
Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde der Stadt. Er ist für die laufende Verwaltung verantwortlich, bereitet die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor und führt diese aus. Die städtischen Ämter unterstützen den Magistrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Verschiedene Kommissionen, wie z. B. die Sportkommission, die Schulkommission oder der Jugendhilfeausschuss beraten den Magistrat. Die Zusammensetzung dieser Gremien kann unter Kommissionen und sonstige Gremien eingesehen werden.
Die Sitzungen des Magistrats sind nicht öffentlich. Den Vorsitz im Magistrat hat der*die Oberbürgermeister*in, der*die von den Gießener Bürgerinnen und Bürgern für sechs Jahre direkt gewählt wird.
Der Magistrat der Universitätsstadt Gießen besteht insgesamt aus 16 Mitgliedern, darunter zwölf ehrenamtliche.
Sie werden von der Stadtverordnetenversammlung für fünf Jahre (= Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung) gewählt.
Die hauptamtlichen Mitglieder, die für sechs Jahre gewählt werden:
Frank-Tilo Becher
Oberbürgermeister
Dezernat I
Berliner Platz 1
35390 Gießen
0641 306-1001
0641 306-2001
E-Mail
Alexander Wright
Bürgermeister
Dezernat II
Berliner Platz 1
35390 Gießen
0641 306-1017
0641 306-2004
E-Mail
Astrid Eibelshäuser
Stadträtin
Dezernat III
Berliner Platz 1
35390 Gießen
0641 306-1006
0641 306-2519
E-Mail
Gerda Weigel-Greilich
Stadträtin
Dezernat IV
Berliner Platz 1
35390 Gießen
0641 306-1016
0641 306-2015
E-Mail