Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung ist die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Vertretung (Kommunalwahlen) und so etwas wie das "Stadtparlament".
Als oberstes Organ der Stadt entscheidet sie über alle wichtigen Angelegenheiten und überwacht deren Umsetzung in der Verwaltung. Als wichtig gilt, was - außer den gesetzlich zugewiesenen Aufgaben - aufgrund seiner politischen Bedeutung, seiner wirtschaftlichen Auswirkungen oder als Grundlage für Einzelentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Universitätsstadt Gießen ist.
Zuständig ist die Stadtverordnetenversammlung insbesondere für Entscheidungen über
- den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Satzungen,
- die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen sowie
- die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und den Stellenplan.
Um die Verwaltung kontrollieren zu können, haben die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung Unterrichtungs-, Anfrage- und Akteneinsichtsrechte.
Stadtverordnetenvorsteher/in
Dem parlamentarischen Brauch entsprechend stellt die stärkste Fraktion die Stadtverordnetenvorsteherin/den Stadtverordnetenvorsteher. Sie/er wird in der Regel in der ersten Sitzung nach der Kommunalwahl (konstituierende Sitzung) gewählt. Aktuell:
Joachim Grußdorf
Stadtverordnetenvorsteher
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Berliner Platz 1
35390 Gießen
0641 306-1030
0641 306-2033
E-Mail
Raum: 04-038 (4. Stock)
Sitzverteilung und Koalition
Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ der Stadt und besteht in Gießen aus 59 Stadtverordneten, die in Fraktionen organisiert sind. Ihre politische Zusammensetzung wird alle 5 Jahre bei der Kommunalwahl durch die Gießener Wählerinnen und Wähler bestimmt.
Nach der letzten Kommunalwahl 2021 haben sich die Fraktionen GRÜNE, SPD und Gießener LINKE zu einer Koalition zusammengeschlossen - sie bilden die Mehrheit und stellen somit die "Regierung". Derzeit gehören der Stadtverordnetenversammlung 26 Frauen und 33 Männer an.
Verteilung der 59 Sitze
Fraktionen
Stadtverordnete können sich zu einer Fraktion zusammenschließen. Eine Fraktion besteht aus mindestens drei Stadtverordneten (§ 36a Abs. 1 HGO). Sie kann Stadtverordnete, die keiner Fraktion angehören, auf deren Wunsch als Hospitantinnen/Hospitanten aufnehmen.
Die Fraktionen tagen regelmäßig vor den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und den Fachausschüssen, um die einzelnen Tagesordnungspunkte zu beraten und zu einer Mehrheitsmeinung in der jeweiligen Fraktion zu gelangen.
Um ihre Aufgaben erfüllen und ihren sachlichen und personellen Aufwand bestreiten zu können, werden die Fraktionen aus öffentlichen Finanzmitteln unterstützt. Diese Zuwendungen dienen nicht der Finanzierung der Parteien oder Wählergemeinschaft. Sie richten sich nach den von der Universitätsstadt Gießen zur Verfügung gestellten Mitteln.
Für die Wahlperiode 2021 bis 2026 haben sich die folgenden acht Fraktionen konstituiert.
CDU Fraktion
Geschäftsstelle
Fraktionsmitglieder: 12
Fraktionsvorsitzender: Klaus Peter Möller
Spenerweg 8
35394 Gießen
0641 41056
0641 41054
E-Mail
SPD Fraktion
Henriette-Fürth-Haus (SPD Haus Gießen)
Fraktionsmitglieder: 10
Fraktionsvorsitzender: Christopher Nübel
Grünberger Straße 140
35394 Gießen
0641 979045-20
0641 979045-14
E-Mail
Fraktion Gießener LINKE
Fraktionsbüro
Fraktionsmitglieder: 4
Fraktionsvorsitzende: Ali Al-Dailami und Melanie Tepe
Berliner Platz 1
Zi.-Nr. 03-022
35390 Gießen
0641 306-1998
E-Mail
Gigg+Volt Fraktion
Fraktionsmitglieder: 5
Fraktionsvorsitzender: Lutz Hiestermann
Berliner Platz 1
Rathaus (Zi.-Nr.: S03 - 023)
35390 Gießen
0641 306 - 2460
E-Mail
FDP Fraktion
Fraktionsmitglieder: 3
Fraktionsvorsitzender: Dominik Erb
Berliner Platz 1
Zi.-Nr. 03-025
35390 Gießen
AfD Fraktion
Fraktionsmitglieder: 3
Fraktionsvorsitzende: Thomas Biemer
Berliner Platz 1
35390 Gießen
Die PARTEI (2 Sitze) hat keinen Fraktionsstatus.
Fachausschüsse der Stadtverordnetenversammlung
Die Gießener Stadtverordnetenversammlung hat die folgenden Ausschüsse gebildet:
- Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz, Stadtentwicklung, Energie und Verkehr
- Ausschuss für Soziales, Wohnen und Integration
- Ausschuss für Schule, Bildung und Demokratieförderung, Kultur und Sport
- Haupt-, Finanz-, Wirtschafts-, Rechts-, Digitalisierungs- und Europaausschuss
Die vier Ausschüsse bestehen aus jeweils 15 Mitgliedern, die sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammensetzen.
Die Ausschüsse tagen - wie die Stadtverordnetenversammlung - grundsätzlich öffentlich. Ausnahme: Vertrauliche Angelegenheiten.
Sie sind Hilfsorgane der Stadtverordnetenversammlung. Ihre Aufgabe ist es, Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten und über ihre Entscheidungsvorlage zu berichten. Im Einzelfall kann eine Angelegenheit der Kommune widerruflich zur Entscheidung an den Ausschuss delegiert werden. Die Entscheidung der Angelegenheit durch den Ausschuss hat den gleichen Rechtscharakter wie eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung.
Die fachliche Kompetenz der Ausschüsse wird dadurch gewährleistet, dass jede Fraktion ihre fachspezifisch qualifizierten Stadtverordneten in die Ausschüsse entsendet.
Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) schreibt in § 62 Abs. 1 verbindlich vor, dass ein Finanzausschuss zu bilden ist. Weitere Ausschüsse können eingerichtet werden und liegen somit im autonomen Regelungsbereich der Stadtverordnetenversammlung. Der Rahmen für diesen Regelungsbereich wird durch eine Geschäftsordnung (PDF) abgesteckt. Diese schreibt vor, welche Ausschüsse zu bilden sind, wie viele Mitglieder ein Ausschuss hat und wie sich die Ausschüsse zusammensetzen.
Ausschüsse mit Mitgliedern und weitere Gremien im Parlaments-Infosystem