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Kommunale Wärmeplanung (KWP)

Wie wird die Stadt Gießen zukünftig mit Wärme versorgt? Wird das Fernwärmenetz ausgebaut – und wenn ja, wo und wann?


Auf dieser Seite:

Wärmeversorgungsgebiete in interaktiver Karte

Wissenswertes zur Kommunalen Wärmeplanung

Abschlussbericht und Karten

Meldungen rund um Fernwärme und KWP


Der kommunale Wärmeplan Gießen gibt Antworten auf diese und weitere Fragen. Ziel der KWP ist eine verlässliche, kostengünstige und klimafreundliche Wärmeversorgung. Der Plan zeigt unter anderem auf, wie sich das Fernwärmenetz der Stadtwerke Gießen (SWG) entwickeln wird, also wo und wann mit einem Ausbau zu rechnen ist. Gleichzeitig zeigt er, wo voraussichtlich kein Wärmenetz entsteht - hier sind individuelle Lösungen gefragt.

Die wesentlichen Ergebnisse finden Sie in der interaktiven Karte.

Hier können Sie Ihre Adresse eingeben, sodass Ihr Gebäude angezeigt wird. Die Farbe zeigt, ob und wann ein Fernwärmeanschluss möglich ist. Mit Klick auf Ihr Grundstück erhalten Sie weitere Informationen.

Der Wärmeplan bietet eine unverbindliche Orientierungshilfe. Es kann kein Versorgungsanspruch abgeleitet werden. Es besteht keine Verpflichtung, eine bestimmte Wärmeversorgung zu installieren oder zu nutzen. Der Wärmeplan ersetzt keine individuelle, gebäudebezogene Planung.

Klicken Sie hier, um unseren digitalen Wärmeplan von experience.arcgis.com zu laden.


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Alternativ zur Prüfung der Fernwärmeverfügbarkeit über die interaktive Karte kann auch ein Fernwärmecheck unter swg-energie.de genutzt werden.


Wissenswertes zur Kommunalen Wärmeplanung

Ziel der Kommunalen Wämeplanung

Mit der Energiekrise im Jahr 2022 ist die Abhängigkeit von fossiler Energie deutlich spürbar geworden. Die Knappheit ließ die Preise steigen. Dies machte sich direkt im Portemonnaie der Bürgerinnen und Bürger bemerkbar. Um die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern, sollen zukünftig mehr erneuerbare Energieträger eingesetzt werden. Hierfür hat die Bundesregierung das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) angepasst und das Wärmeplanungsgesetz (WPG) neu geformt. Das WPG schreibt eine Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für Gießen bis spätestens 30.06.2028 vor. Ziel der KWP ist, einen Beitrag zu "einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045" zu leisten.

Die Stadt Gießen hat sehr früh mit der KWP begonnen. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern Planungs- und Investitionssicherheit zu geben. Wir geben Ihnen Antworten auf Fragen wie:

  • Kann ich mich an ein Wärmenetz anschließen?
  • Wann und wo wird ein Wärmenetz gebaut?
  • Wie hoch ist das Potenzial für Photovoltaik oder Solarthermie auf meinem Dach?

Die interaktive Karte enthält diese und weitere Informationen. Hier können Sie Ihre Adresse eingeben, sodass Ihr Gebäude angezeigt wird. Die Farben zeigen auf, ob und wann ein Fernwärmeanschluss möglich ist. Mit Klick auf Ihr Gebäude erhalten Sie diese und weitere Informationen.

Beteiligung & nächste Schritte

Die kommunale Wärmeplanung ist zunächst im Entwurf veröffentlicht. Relevante Träger öffentlicher Belange wurden zur Abgabe einer Stellungnahme eingeladen und auch Bürgerinnen und Bürger haben bis zum 21.04.2025 die Möglichkeit, ihre Anregungen einzureichen. Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich dieses Online-Formular. Alle Stellungnahmen werden geprüft und die Wärmeplanung bei Bedarf angepasst. Die Vorlage zur Beschlussfassung der KWP ist für Juli 2025 vorgesehen.

Finanzierung & Förderung

Der Austausch einer fossilen Heizung durch eine klimafreundliche Heizung wird von der BAFA gefördert. Folgende Fördermöglichkeiten bestehen:

  • Die Grundförderung (30 % der Kosten )
  • Den Klimageschwindigkeitsbonus (zusätzliche 20 %): Bei Umsetzung bis Ende 2028
  • Einkommens-Bonus (zusätzlich 30 %): für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 € jährlich, die die Immobilie selbst nutzen

Die Förderungen können miteinander kombiniert werden. Insgesamt ist die Förderung auf 70 % der Kosten begrenzt bzw. 30.000 €.
Zudem gibt es Zuschüsse für weitere Energieeffizienzmaßnahmen, z.B. Dämmen und Lüftungsanlagen.
Vor dem Austausch der Heizung lohnt sich meist eine Energieberatung, um Fördermöglichkeiten und begleitende Maßnahmen zu besprechen. Beratungen in Ihrer Nähe finden Sie unter energie-effizienz-experten.de

Detailliertere Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie unter: BMWK: Übersicht zum GEG

Förderung für Neubauten: Für Neubauten steht das Förderprogramm »klimaneutraler Neubau» des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zur Verfügung.

Förderung für Energieberatungen: Wer sich durch einen Energieeffizienz-Experten beraten lässt, kann die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) oder die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch nehmen.

Dekarbonisierung der Fernwärme

Die Fernwärme wird überwiegend nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erzeugt. Das heißt: Hier wird gleichzeitig in einer Anlage Wärme und Strom erzeugt. Diese Technik ist besonders effizient. Die KWK-Anlagen werden allerdings mit Erdgas betrieben, einem fossilen Energieträger, der schrittweise durch erneuerbare Energien ersetzt werden muss.

Folgende Meilensteine sind hierfür in den nächsten 10 Jahren geplant:

  • "Power Lahn" bis 2026: Inbetriebnahme einer innovativen Kraft-Wärme-Kopplungsanlage, die die Wärme der Lahn für das Fernwärmenetz nutzbar machen wird. Der Anteil erneuerbarer Energie und unvermeidbarer Abwärme im Fernwärmenetz steigt um bis zu 8 %.
  • Abwärme der Klärschlammverbrennung bis 2029: Damit die gesetzlich vorgeschriebene Phosphorrückgewinnung erfolgen kann, wird bis 2029 eine Klärschlammverbrennungsanlage gebaut. Die unvermeidbare Abwärme wird für die Fernwärme genutzt. Der Anteil erneuerbarer Energie und unvermeidbarer Abwärme im Fernwärmenetz steigt um bis zu 4 %.
  • Rechenzentrum- und Abwasser-Wärmepumpe bis 2035: Mit zwei Großwärmepumpen wird zum einen die unvermeidbare Abwärme des Rechenzentrums im Katzenfeld und zum anderen die Wärme des gereinigten Abwasser aus der Kläranlage nutzbar gemacht. Der Anteil erneuerbarer Energie und unvermeidbarer Abwärme im Fernwärmenetz steigt um bis zu 50 %.

Des Weiteren ist der Einsatz von Abgas-Wärmepumpen geplant, um die Effizienz bestehender Anlagen weiter zu erhöhen. Der Anteil der erneuerbaren Energie und unvermeidbarer Abwärme im Fernwärmenetz in 2035 soll somit bei ca. 75 % liegen. Für den Ersatz der verbleibenden fossilen Energieträger sind weitere Maßnahmen, wie der Einsatz von Holzheizwerken und Wasserstoff ab 2035 geplant. Aufgrund des langfristigen Zeithorizonts und der stetig ändernden Rahmenbedingungen ist hier Flexibilität gefordert, um die Planungen an den dann bestehenden Stand der Technik anzupassen.

Beratungen & weitere Unterstützung

Bei Austausch einer Heizung lohnt sich ein Blick auf Sanierungsmöglichkeiten, um Energie einzusparen. Diese müssen nicht zwangsläufig mit hohen Investitionen einhergehen. Auch die Betrachtung von Förderprogrammen ist ratsam.
Beratungen zu Heizungen, Sanierungen und Förderungen erhalten Sie von qualifizierten Energieberatern. Über energie-effizienz-experten.de finden Sie die Experten in Ihrer Region.

Die LandesEnergieAgentur Hessen (LEA) bietet eine Online-Fördermittelauskunft rund um die Energiewende an. Hier finden Sie Förderungen für Wohn- oder Betriebsgebäude, aber auch für E-Mobilität oder Infrastrukturprojekte.

Bei Fragen rund um die Fernwärme, Anschlussmöglichkeiten oder zur Dekarbonisierung des Fernwärmenetzes wenden Sie sich an die Stadtwerke Gießen: waermevertrieb@stadtwerke-giessen.de

Bei Fragen zur kommunalen Wärmeplanung der Stadt Gießen wenden Sie sich an klimaschutz@giessen.de, 0641 306 2110.

Gesetzliche Grundlagen

Gebäudeenergiegesetz

Anfang 2024 trat das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG, umgangsprachlich auch Heizungsgesetz genannt) in Kraft. Es regelt u. a. den Einsatz erneuerbarer Energien bei Heizungen. Neue Regelungen gibt es nur beim Heizungsaustausch bzw. -neueinbau. Bestehende Heizungen können weiter genutzt und repariert werden. Nur Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen wie bisher ausgetauscht werden.
Einige Regelungen zu Heizungen gelten schon seit Anfang 2024, andere erst ab späteren Zeitpunkten. Wann und in welchen Fällen was gilt, finden Sie nachfolgend zusammengefasst. Detailliertere Informationen stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hier zur Verfügung: BMWK: Übersicht zum GEG

Kurzübersicht GEG:

(1) Jede neu eingebaute Heizung muss ab den untenstehenden Stichtagen mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen.

  • Bei Neubau in Neubaugebieten: seit dem 01.01.2024
  • Bei Neubau in Baulücken: ab dem 30.06.2028
  • Bei Bestandsgebäuden: ab dem 30.06.2028

Folgende Heizungstypen erfüllen die gesetzlichen Vorgaben:

  • Wärmepumpe
  • Solarthermie
  • Fernwärme
  • Stromdirektheizung
  • Biomasseheizung
  • u.U. verschiedene Hybridheizungen
  • Gas-/Ölheizungen mit mind. 65 % grünen Brennstoffen (ab 2045 100 %)

(2) Der Übergangsregel zufolge dürfen bis zum 30.06.2028 neue Öl- oder Gas-Heizungen in Bestandsgebäuden eingebaut werden. Sie müssen aber ab 2029 zunehmend erneuerbare Energien nutzen, sodass der Anteil 2045 100 % erreicht.
(3) Die Regelungen müssen von den Hauseigentümern umgesetzt werden. Mieter sollen vor zu hohen Kosten geschützt werden: Max. 10 % der Kosten, die der Vermieter selbst für den Heizungsaustausch getragen hat, darf er auf die Mieter umlegen. Die monatliche Kaltmiete pro Quadratmeter darf dabei max. um 50 ct steigen.

Wärmeplanungsgesetz

Damit Hauseigentümer eine informierte Entscheidung für eine neue Heizungsart treffen können, verpflichtet das Wärmeplanungsgesetz (WPG) die Bundesländer flächendeckende Wärmeplanung zu veröffentlichen. Die Aufgabe wird meist an die Städte und Gemeinden übertragen.
Städte unter 100.000 Einwohner sollen ihre Wärmepläne bis zum 30.06.2028 veröffentlichen. Die Stadt Gießen hat bereits im März 2025 einen Entwurf der Wärmeplanung veröffentlicht und somit deutlich vor der gesetzlichen Frist. Ziel ist es eine Hilfestellung und Orientierung für Gießener Bürger und Unternehmen anzubieten.

Kurzübersicht WPG: 

(1) Der kommunale Wärmeplan teilt das Gemeindegebiet in Versorgungsgebiete auf.
(2) Versorgungsgebiete können Wärmenetze, Wasserstoffnetze oder dezentrale Gebiete (Einzelheizungen, wie Wärmepumpen) sein.
(3) Aus der Wärmeplanung soll hervorgehen, wo und wann das Fernwärmenetz weiter ausgebaut wird.
(4) Außerdem ist festgelegt, dass das Wärmenetz ab 2030 mindestens 30 % der jährlichen Nettowärmeerzeugung mit Wärme aus erneuerbaren Energien und/oder aus unvermeidbarer Abwärme stammen muss. Ab 2040 muss der Anteil bei 80 % liegen.


 


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