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Elektrosmog und Mobilfunk

Alle elektrischen Geräte senden magnetische Strahlen aus – den sogenannten Elektrosmog. Dieser kann zu gesundheitlichen Problemen beitragen. In den eigenen vier Wänden kann man durch eine entsprechende Elektroinstallation die Strahlungsbelastung verringern. Der Mobilfunk gehört auch in die Kategorie „Elektrosmog“ und hat sich zu einer nicht mehr weg zu denkenden Kommunikationstechnologie entwickelt. Die Standorte von Mobilfunkanlagen werden zwischen Mobilfunkbetreibern und Stadt auf Basis der gesetzlichen Vorgaben und Vereinbarungen abgestimmt.

Mobilfunk-Vereinbarung beim Ausbau der Mobilfunknetze

Seit 2001 gilt die "Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau des Mobilfunknetzes" zwischen den Kommunen und den Mobilfunlbetreibern. Somit hat die Stadt Gießen das Recht, Standorte vorzuschlagen. Die Mobilfunkbetreiber verpflichten sich, diese zu prüfen und  möglichst vorrangig zu berücksichtigen.

Neben dem bisherigen Ausbau der Makronetze mittels Antennenträger und Dachstandorten erfolgt nun vermehrt der Aufbau kleinerer Mobilfunkanlagen (2 - 10 Watt Sendeleistung). Zur Anbringung dieser Kleinzellenanlagen werden z.B. Laternenmasten, Ampelanlagen oder auch Telefonsäulen etc. genutzt. Die seither fortgeschriebene Selbstverpflichtung wurde im April 2020 speziell um Kleinzellen erweitert. Mit der Selbstverpflichtung ist Partizipation bei der Standortplanung sowie ein regelmäßiges Monitoring (Immissionsbewertung) verbunden.

Datenbank Mobilfunkanlagen Gießen

Die Bundesnetzagentur erstellt für alle Mobilfunkanlagen Standortbescheinigungen. In der Datenbank erscheint ein Kartenauschnitt bei Ortsangaben. So können Sie auch für Gießen Angaben zu Montagehöhen, Hauptstrahlrichtungen, Sicherheitsabständen oder auch Ergebnisse von Untersuchungen abfragen.

emf3.bundesnetzagentur.de/karte/Default.aspx

Messung bei Kitas und Schulen

Bei Nachfrage oder Beschwerden von betroffenen Eltern kann ein neutrales Messinstitut vom Mobilfunkbetreiber beauftragt werden, in den Schulbereichen eine Immissionsmessung durchzuführen und diese im Rahmen einer aufklärenden Öffentlichkeitsarbeit der Elternschaft vorzustellen.

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