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20.09.2021

Infektionsschutz auch in den Wahllokalen

Die Bundestags- und Direktwahlen von Oberbürgermeister und Landrat*rätin am 26. September rücken immer näher. Ganz besondere Sorgfalt erfahren in den Wahlvorbereitungen die Maßnahmen zum Infektionsschutz hinsichtlich der Corona-Pandemie.

Bitte beachten Sie:

  1. Wie in allen öffentlichen Gebäuden gilt auch in allen Gießener Wahlräumen sowie im Rathaus die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
  2. Wähler*innen sollten einen eigenen Stift mitbringen zum Wählen, den sie nach der Wahlhandlung auch wieder mit nach Hause nehmen.
  3. In den Wahlräumen gelten die üblichen Abstandsregelungen. Es kann daher zu längeren Wartezeiten kommen.
  4. Um die Wahlgebiete möglichst klein zu halten, mussten diese teilweise neu zugeschnitten werden. Der korrekte Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigung bezeichnet. Bei Unsicherheiten können Sie auch hier im Wahllokalfinder Gießen (Wo ist mein Wahllokal) nachsehen, außerdem gibt das Wahlamt auch am Sonntag gerne unter der Rufnummer 0641 306-2011 Auskunft.

Bis zum Freitag, 24. September, 18 Uhr besteht außerdem noch die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Bis einschließlich Mittwoch (22.09.2021) kann das noch noch bequem von zu Hause über den Online-Wahlscheinantrag der Stadt Gießen erfolgen, ohne dass ein Wahlraum aufgesucht werden müsste. Auch per E-Mail (wahlen@giessen.de) oder schriftlich (z. B. auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung) kann der Antrag erfolgen. Nur eine telefonische Antragstellung ist leider nicht möglich.

Beachten Sie aber bitte die Postwege, die die Unterlagen zurücklegen müssen. Und zwar zunächst von uns zu Ihnen, danach müssen Sie die Unterlagen eventuell noch per Post zurückschicken. Gezählt werden können nur die Wahlbriefe, die bis Sonntag, 26. September, 18 Uhr im Rathaus vorliegen. Wir empfehlen daher, ab Donnerstag die Unterlagen nur noch persönlich zu beantragen und abzuholen oder ggf. direkt im Briefwahlbüro im Rathaus zu wählen. Theoretisch können Sie Ihren Wahlbrief aber auch bis zum Wahltag, 18 Uhr auch im Rathaus einwerfen. Der Hauptbriefkasten wird dann letztmalig geleert und alle Wahlbriefe an die Wahlvorstände zur Auszählung übergeben.

Unbedingt beachtet werden muss auch: Sobald Briefwahlunterlagen beantragt und ein Wahlschein ausgestellt worden ist, ist das Wählen am Wahltag im Wahllokal nur noch mit Wahlschein möglich. Sollte der Wahlschein auf dem Postweg verloren gegangen sein, können Ersatzunterlagen nur noch bis Samstag, 12.00 Uhr, ausgestellt werden. Am Wahltag selber ist dies nicht mehr möglich.

Bei Fragen steht die Abteilung Wahlen der Stadtverwaltung Gießen unter 0641 306-2011 zur Verfügung.

 

Mehr Infos zu:

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