Bundestagswahl
Nächster Wahltermin: Voraussichtlich Herbst 2025
Die Gießener Ergebnisse der letzten Bundestagswahl 2021:
Briefwahl/Wählen mit Wahlschein
Wenn Sie wahlberechtigt sind und Ihr Hauptwohnsitz in Gießen ist, können Sie hier Briefwahlunterlagen beantragen. Briefwahlunterlagen können frühestens sechs Wochen vor dem Wahltag ausgestellt werden.
Online-Antrag
Die Unterlagen (Wahlschein mit Briefwahlunterlagen) können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gießen mit einem Online-Wahlscheinantrag über das Internet beantragen. Den Online-Antrag stellen wir spätestens sechs Wochen vor dem Wahltag hier zur Verfügung.
Weitere Möglichkeiten für die Beantragung:
Briefwahlbüro im Rathaus
Im Erdgeschoss des Rathauses wird mit Beginn der Briefwahl (sechs Wochen vor dem Wahltag) ein Briefwahlbüro eingerichtet. Dort können Sie die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort beantragen und mitnehmen. Sie können aber auch gleich an Ort und Stelle Ihre Stimmen abgeben. Wahlkabinen und eine Urne für Ihren Stimmzettel stehen dafür bereit.
Öffnungszeiten:
Montags bis donnerstags 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitags 8:00 bis 13:00 Uhr
Samstags 10:00 bis 13:00 Uhr
Mit Ende der Briefwahl am Freitag vor der Wahl schließt das Briefwahlbüro erst um 18:00 Uhr.
Weitere Antragsmöglichkeiten
Wahlbenachrichtigung
Sie können die Briefwahlunterlagen auch über einen Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung auf dem Postweg oder per Fax beantragen. Diese Wahlbenachrichtigung erhalten alle Wahlberechtigten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag.
Formloser Antrag
Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder auch elektronisch per E-Mail an wahlen@giessen.de. In jedem Fall darf man nur für sich selbst Unterlagen beantragen. Der Antragsteller muss dabei seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Antragsfrist und Versand
Anträge können nur bis Freitag vor dem Wahltag, 18:00 Uhr gestellt werden. Danach können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr ausgestellt werden.
Falls Sie schon einen Wahlschein beantragt haben, dieser Ihnen allerdings nie zugegangen ist, besteht die Möglichkeit, einen Ersatz-Wahlschein bis spätestens Samstag vor der Wahl, 12.00 Uhr ausgestellt zu bekommen. Am Wahltag besteht diese Möglichkeit nicht mehr.
Wir versenden die Briefwahlunterlagen an jede gewünschte Adresse, also auch in das Ausland. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihr Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag, 18.00 Uhr im Wahlamt vorliegen muss. Beachten Sie dabei auch die Postlaufzeiten - der Wahlbrief sollte deshalb spätestens drei Tage vor dem Wahltag in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen oder in einer Postfiliale abgegeben werden. Selbstverständlich können Sie Ihren Wahlbrief auch direkt in den Briefkasten des Rathauses einwerfen. Trifft ihr Wahlbrief nicht rechtzeitig ein, kann Ihre Stimme nicht mehr gezählt werden.
Den Online-Antrag werden wir bereits ca. drei Tage vor Ablauf der oben genannten Antragsfrist deaktivieren. Grund: Wir müssen nach der Bearbeitung des Antrags im Onlineverfahren die Unterlagen per Post an Sie schicken. Falls die Unterlagen dann überhaupt rechtzeitig bei Ihnen eintreffen, müssten Sie sie theoretisch wieder an uns zurücksendden. Das gewährleistet den rechtzeitigen Eingang Ihrer Briefwahlunterlagen nicht mehr.
Wir empfehlen in den letzten beiden Tagen der Briefwahl: Gehen Sie persönlich in das Briefwahlbüro und holen Sie dort die Unterlagen ab oder wählen Sie dort gleich an Ort und Stelle.
Abholung der Unterlagen für eine andere Person
Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss deren schriftliche Vollmacht vorlegen. Von dem Bevollmächtigten dürfen allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden.
Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und zu unterschreiben.
Wählen mit Wahlschein in einem anderen Wahllokal
Wenn Sie in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises wählen wollen, benötigen Sie dafür einen Wahlschein (ohne Briefwahlunterlagen). Diesen können Sie auf dem gleichen Wege wie die Briefwahlunterlagen beantragen (s. o.).
Auf diese Weise können z. B. gehbehinderte Personen, die in einem Wahlbezirk mit einem nicht barrierefrei zugänglichen Wahllokal wahlberechtigt sind, Ihre Stimme in einem anderen Wahlbezirk mit barrierefreiem Wahllokal abgeben.
Ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist, erfahren Sie über die Wahlbenachrichtigung, die allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugesandt wird.
Wichtig
- Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt!
- Nicht zugestellte Wahlscheine (und Briefwahlunterlagen) können bis spätestens Samstag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr neu ausgestellt werden. Kümmern Sie sich rechtzeitig, am Wahltag besteht diese Möglichkeit nicht mehr.
Aktuelles & Wissenswertes
Als Deutscher im Ausland an der Bundestagswahl teilnehmen
Deutsche, die im Ausland leben und keinen Wohnsitz in Deutschland gemeldet haben (so genannte „Auslandsdeutsche“), müssen jedes Mal einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, um an der Wahl teilnehmen zu können.
Alle Infos dazu und den erforderliche Antrag finden Sie auf der Seite des Bundeswahlleiters:
Wahlergebnisse Bundestagswahl
"Wahlparty" im Rathaus
Im Rathaus werden die Ergebnisse des gesamten Wahlkreises 173 (Gießen) üblicherweise ab ca. 18:00 Uhr präsentiert. Auch das Bundesergebnis wird gezeigt.
Getränke und kleine Snacks sind gegen einen Unkostenbeitrag erhältlich.
Die wichtigsten Termine zur Bundestagswahl 2025 im Überblick
Einige Wochen vor dem Wahltag
Briefwahlanträge können gestellt werden. Bitte beachten Sie aber, dass Wahlscheine und Briefwahlunterlagen frühestens sechs Wochen vor dem Wahltag (xxx) ausgestellt werden können.
xx.xx.2025 - 3 Monate vor Wahltag
Hauptwohnung muss im Wahlgebiet - also in der BRD - bestehen, um an der Wahl teilnehmen zu können (mind. 3 Monate vor Wahltag).
Für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland gibt es besondere Regeln: Wählen als Deutscher im Ausland.
xx.xx.2025 - 6 Wochen vor Wahltag
Stichtag für den Eintrag aller Personen in das Wählerverzeichnis der Universitätsstadt Gießen, bei denen an diesem Tag feststeht, dass sie am Wahltag wahlberechtigt sind und die mit Hauptwohnsitz in der Stadt Gießen gemeldet sind.
xx.xx.2025 - 41 Tage vor Wahltag
Beginn der Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen. Eröffnung des Briefwahlbüros im Erdgeschoss des Stadthauses.
xx.xx. bis xx.xx.2025 - 41 bis 21 Tage vor Wahltag
Möglichkeit zur Stellung eines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Gießen durch zugezogene Wahlberechtigte. Sonst bleibt man im Wählerverzeichnis der alten Gemeinde stehen und kann dort seine Stimme abgeben - ggf. auch per Briefwahl.
bis spätestens xx.xx.2025 - 21 Tage vor Wahltag
Zustellung der persönlichen Wahlbenachrichtigung mit Briefwahlantragsvordruck.
xx.xx. bis xx.xx.2025 - 20 bis 16 Tage vor Wahltag
Gießener Wahlberechtigte können im Wahlamt das Wählerverzeichnis der Stadt Gießen auf Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten überprüfen. Gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses kann in dieser Zeit Einspruch eingelegt werden.
xx.xx.2025 - 18:00 Uhr - 2 Tage vor Wahltag
Briefwahlanträge können ab jetzt nicht mehr gestellt werden.
(Es gibt Ausnahmen.)
xx.xx.2025 - 12:00 Uhr - 1 Tag vor Wahltag
In Ausnahmefällen können Wahlscheine noch ersetzt werden, sofern der Wahlberechtigte glaubhaft versichert, dass der Wahlschein nie zugegangen ist. Am Wahltag ist dies nicht mehr möglich!
xx.xx.2025 - Wahltag
- Stimmabgabe von 8:00 bis 18:00 Uhr in den Wahllokalen möglich
- Bis 15:00 Uhr Wahlscheinanträge in Ausnahmefällen möglich - in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung.
- Die roten Wahlbriefe müssen bis spätestens 18:00 Uhr im Rathaus eingegangen/abgegeben worden sein, damit sie in die Auszählung gelangen.
Wahlsystem
Der Deutsche Bundestag wird ebenso wie der Hessische Landtag nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl gewählt. Auf diese Weise sollen die Vorteile der beiden Wahlsysteme - der Mehrheitswahl und der Verhältniswahl - verbunden werden. Die Bundestagswahl findet in der Regel alle vier Jahre statt.
Mit der "Zweitstimme" wird eine Partei gewählt. Sie ist im Wege der Verhältniswahl entscheidend für die parteipolitische Zusammensetzung des Bundestags, da die 598 zu vergebenden Sitze proportional zu den errungenen Zweitstimmen auf die Parteien verteilt werden, die bundesweit entweder mindestens 5 % der gültigen Zweitstimmen erreichen konnten oder mindestens drei Direktmandate über die Erststimme (siehe unten) errungen haben.
Die "Erststimme" wird für einen Kandidaten oder eine Kandidatin im jeweiligen Wahlkreis abgegeben. Der Kandidat, der die meisten Stimmen in diesem Wahlkreis erhalten hat, nimmt einen der durch die Zweitstimmen errungenen Sitz im Bundestag ein. Somit nimmt der Wähler durch die "relative Mehrheitswahl" auf die personelle Zusammensetzung der Fraktionen des Bundestags Einfluss. Deutschland ist in 299 Wahlkreise unterteilt, so dass die Hälfte der insgesamt 598 vorgesehenen Sitze des Bundestages mit den dort gewählten Direktkandidatinnen und -kandidaten besetzt werden.
Die Sitzverteilung erfolgt seit 2009 mittels des Sainte-Laguë/Schepers-Verfahrens.
Die Stadt Gießen gehört dem Wahlkreis 173 an.
Überhang- und Ausgleichsmandate
Ist die Zahl der Direktmandate (gewonnene Wahlkreise durch Erststimme) einer Partei in einem Land größer als die Zahl der Sitze, die ihr auf Grund der Verhältniswahl (Zweitstimme) zustehen, kommt es zu "Überhangmandaten". D. h., diese Kandidaten ziehen trotzdem in den Bundestag ein - die Zahl der Sitze erhöht sich entsprechend.
Da aufgrund dieser Praxis in der Vergangenheit das Phänomen des negativen Stimmgewichts aufgetreten ist, beschloss der Deutsche Bundestag 2011 und 2013 Änderungen hinsichtlich der Berechnungsweise der Sitzverteilung. Auf Basis der jeweils auf die einzelnen Parteien abgegebenen Stimmen, wird für jede Partei eine Mindestsitzzahl errechnet. Die Sitze im Deutschen Bundestag werden dann soweit über die ursprünglichen 598 angehoben bis für jede Partei die errechnete Mindestsitzzahl erreicht wurde. Die Anzahl der Mitglieder des Bundestages kann sich daher auf deutlich mehr als 598 Abgeordnete belaufen.
Pressemeldungen
Es liegen noch keine Pressemeldungen für die nächsten Bundestagswahlen vor.
Amtliche Bekanntmachungen
Derzeit liegt keine aktuelle Amtliche Bekanntmachung für die nächste Bundestagwahl vor.