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Oberbürgermeister- und Landrats-Direktwahlen

Alle sechs Jahre werden der*die Oberbürgermeister*in der Stadt Gießen und Landrat*rätin des Landkreises Gießen direkt gewählt. In Gießen fallen die Amtszeiten von OB und Landrat zeitlich eng zusammen, so dass die Wahlen in der Regel zusammengelegt werden. Nächster Wahltermin ist voraussichtlich im Sommer/Herbst 2027.

Briefwahl/Wählen mit Wahlschein

Wenn Sie wahlberechtigt sind und Ihr Hauptwohnsitz in Gießen ist, können Sie hier Briefwahlunterlagen beantragen.

Online-Antrag

Spätestens sechs Wochen vor dem Wahltag stellen wir hier einen Online-Briefwahlantrag ein.

Weitere Möglichkeiten für die Beantragung:

Briefwahlbüro im Rathaus

Im Erdgeschoss des Rathauses wird mit Beginn der Briefwahl (sechs Wochen vor dem Wahltag) ein Briefwahlbüro eingerichtet. Dort können Sie die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort beantragen und mitnehmen. Sie können aber auch gleich an Ort und Stelle Ihre Stimmen abgeben. Wahlkabinen und eine Urne für Ihren Stimmzettel stehen dafür bereit.

Öffnungszeiten:
Montags bis donnerstags 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitags 8:00 bis 13:00 Uhr
Samstags 10:00 bis 13:00 Uhr

Schließung des Briefwahlbüros mit Ende der Briefwahl: Freitag vor der Wahl, 13:00 Uhr.

Weitere Antragsmöglichkeiten

Wahlbenachrichtigung
Sie können die Briefwahlunterlagen auch über einen Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung auf dem Postweg oder per Fax beantragen. Diese Wahlbenachrichtigung erhalten alle Wahlberechtigten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag.

Formloser Antrag
Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder auch elektronisch per E-Mail an wahlen@giessen.de. In jedem Fall darf man nur für sich selbst Unterlagen beantragen. Der Antragsteller muss dabei seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Antragsfrist und Versand

Anträge können nur bis Freitag vor dem Wahltag, 13:00 Uhr gestellt werden. Danach können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr ausgestellt werden.
Falls Sie schon einen Wahlschein/Briefwahlunterlagen beantragt haben, dieser Ihnen aber nicht zugegangen ist, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor dem Wahltag.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

Wir versenden die Briefwahlunterlagen an jede gewünschte Adresse, also auch in das Ausland. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihr Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag, 18.00 Uhr im Wahlamt vorliegen muss. Beachten Sie dabei auch die Postlaufzeiten - der Wahlbrief sollte deshalb drei Tage vor dem Wahltag in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen oder in einer Postfiliale abgegeben werden. Selbstverständlich können Sie Ihren Wahlbrief auch direkt in den Briefkasten des Rathauses einwerfen. Trifft ihr Wahlbrief nicht rechtzeitig ein, kann Ihre Stimme nicht mehr gezählt werden.

Den Online-Antrag werden wir bereits ca. drei Tage vor Ablauf der oben genannten Antragsfrist deaktivieren. Grund: Wir müssen nach der Bearbeitung des Antrags im Onlineverfahren die Unterlagen per Post an Sie schicken. Falls die Unterlagen dann überhaupt rechtzeitig bei Ihnen eintreffen, müssten Sie sie theoretisch wieder an uns zurücksendden. Das gewährleistet den rechtzeitigen Eingang Ihrer Briefwahlunterlagen nicht mehr.
Wir empfehlen in den letzten beiden Tagen der Briefwahl: Gehen Sie persönlich in das Briefwahlbüro und holen Sie dort die Unterlagen ab oder wählen Sie dort gleich an Ort und Stelle.

Abholung der Unterlagen für eine andere Person

Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss deren schriftliche Vollmacht vorlegen. Von dem Bevollmächtigten dürfen allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden.

Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und zu unterschreiben.

Wählen mit Wahlschein in einem anderen Wahllokal

Wenn Sie in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises wählen wollen, benötigen Sie dafür einen Wahlschein (ohne Briefwahlunterlagen). Diesen können Sie auf dem gleichen Wege wie die Briefwahlunterlagen beantragen (s. o.).

Auf diese Weise können z. B. gehbehinderte Personen, die in einem Wahlbezirk mit einem nicht barrierefrei zugänglichen Wahllokal wahlberechtigt sind, Ihre Stimme in einem anderen Wahlbezirk mit barrierefreiem Wahllokal abgeben.
Ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist, erfahren Sie über die Wahlbenachrichtigung, die allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugesandt wird.


   Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt

Aktuelles & Wissenswertes

Wahlergebnisse OB- und Landratsdirektwahlen

Ergebnisse 2021

Hauptwahl am 26. September 2021

"Wahlparty" im Rathaus

Im Rathaus werden die Ergebnisse der Oberbürgermeister- und Landratswahlen üblicherweise ab ca. 18:00 Uhr präsentiert.
Getränke und kleine Snacks sind gegen einen kleinen Unkostenbeitrag erhältlich.

Wahlsystem Direktwahlen

Die Direktwahlen finden statt, wenn die Amtszeit des Oberbürgermeisters oder Landrats, die für sechs Jahre gewählt werden, abläuft. Sie finden daher nicht an einem landeseinheitlichen Termin statt.

Findet zeitnah zu einer anstehenden Direktwahl eine überregionale Wahl oder eine Kommunalwahl statt, besteht die Möglichkeit, sie mit einer solchen zusammenzufassen. Den Wahltag und den Termin einer möglichen Stichwahl sowie die Zusammenlegung mit einer anderen Wahl bestimmt die jeweilige Vertretungskörperschaft - für die Oberbürgermeisterwahl in der Stadt Gießen die Stadtverordnetenversammlung und für die Landratswahl im Landkreis Gießen der Kreistag.

Aufgrund des beinahe identischen Endes der beiden Amtszeiten von Oberbürgermeister*in und Landrat*rätin wird in Gießen der Tag dieser beiden Direktwahlen in der Regel zusammengelegt.

Direktwahlen werden im Wesentlichen nach denselben Vorschriften wie die allgemeinen Kommunalwahlen durchgeführt. Es handelt sich allerdings immer um eine Mehrheitswahl, bei der jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme hat. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Erreicht kein Kandidat diese Mehrheit, findet zwischen dem zweiten und vierten Sonntag nach der Hauptwahl unter den beiden erfolgreichsten Bewerbern eine Stichwahl statt.

Abwahl von Bürgermeistern und Landräten

Die Abwahl von (Ober) -bürgermeistern und Landräten ist eine spiegelbildliche Einrichtung zur Direktwahl. Das Verfahren wird durch einen Beschluss der jeweiligen Vertretungskörperschaft eingeleitet, der einer Zweidrittelmehrheit bedarf. Sofern der (Ober) -bürgermeister nicht binnen einer Woche nach dem Beschluss auf eine Entscheidung der Bürger über seine Abwahl verzichtet, vollzieht sich die Abwahl dann nach den für einen Bürgerentscheid geltenden Bestimmungen. Der Amtsinhaber ist abgewählt, wenn sich hierfür eine Mehrheit der gültigen Stimmen findet, die mindestens 30 % der Wahlberechtigten ausmacht.

Pressemeldungen

Derzeit liegt keine aktuelle Pressemitteilung für die Direktwahlen vor.

Für Wahlvorschlagsträger:

Kein Ergebnis gefunden.

Vordrucke für Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerberinnen und - bewerber


Amtliche Bekanntmachungen

Derzeit liegt keine aktuelle Amtliche Bekanntmachung für die Direktwahlen vor.

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