Gutachten aus Wiesbaden zeigt: Gießen soll "Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt" werden
Die Stadt soll als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft werden. Das will die Hessische Landesregierung beschließen. Was bereits im vergangenen Jahr angekündigt wurde, hat nun ein neues Gutachten aus Wiesbaden, das an diesem Donnerstag vorgestellt wurde, bestätigt: Der Wohnungsmarkt in Gießen ist angespannt. Das rechtfertigt besondere Maßnahmen: In Gießen wird dann die Mietpreisbremse gelten. Danach darf die Miete für eine neu vermietete Wohnung in der Regel nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Auch Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen werden erschwert. Außerdem erhält die Stadt dann mehr Möglichkeiten, baurechtliche Vorgaben zu erleichtern, um den Wohnungsbau zu fördern.
Sozialdezernent Francesco Arman begrüßte die Absicht der Landesregierung: "Diese Einstufung schafft für uns die Chance, den Wohnungsmarkt in Gießen zu entspannen. Wir können damit dann auch rechtlich verbindlich gegen überhöhte Mieten vorgehen. Und wir können den Wohnungsneubau erleichtern." Weitere Instrumente wie der Erlass einer Leerstandssatzung, die die Einstufung betroffenen Kommunen ermöglicht, sollen innerhalb der Verwaltung und Politik geprüft werden, kündigte der Dezernent an.
Diese Einstufung wird - so informiert Arman - vorbehaltlich noch ausstehender Kabinettsbeschlüsse der Landesregierung gelten.
Grundlage für diese Neubewertung – Gießen galt bisher nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt – ist die neuerliche Fortschreibung eines Gutachtens, das das Wirtschaftsministerium neu in Auftrag gegeben hat und das nun veröffentlicht wurde. Welche Daten nun dazu geführt haben, dass Gießens Wohnungsmarkt strenger reguliert werden kann, ist der Stadt noch nicht bekannt. „Wir werden uns das Gutachten nun aufmerksam anschauen“, sagte Arman. Sicher würden diese Ergebnisse auch wichtig für die Fortschreibung des Wohnraumversorgungskonzepts sein, das bald anstehe.
Bereits heute sei aus den vorliegenden Armutsberichten bekannt, so Arman, dass Mieter in Gießen eine erhöhte Belastung durch Mietpreise erfahren. Und: „Unsere eigenen Zahlen zeigen auch klar, dass wir darunter leiden, dass wir eine große Nachfrage nach Wohnraum haben - während der Neubau diese Nachfrage nicht decken kann." Mit den Instrumentarien im Werkzeugkasten, die künftig zur Verfügung stehen könnten, habe er Hoffnung, dass das zu einer Entspannung beitrage. "Wir können den Markt vor weiterer Überhitzung schützen. Wir können die Mieten in der Höhe im besten Falle stabilisieren und gleichzeitig leichter Nachverdichtungen oder Lückenschlüsse für Neubauten genehmigen", erklärt Arman.
Für die Ausrichtung der städtischen Wohnungspolitik bedeute dies im konkreten, dass politischer Gestaltungswille und rechtliche Möglichkeiten enger zusammenkommen. "Mit den neuen Mitteln können wir künftig sozial gerechter handeln, zielgerichteter steuern und dem Wohnraummangel mit wirksameren Mitteln entgegentreten", so der Sozialdezernent abschließend.
Hintergrund:
Die Einstufung Gießens als „angespannter Wohnungsmarkt“ bringt ebenso privatrechtlich bzw. für private Vermietende eine Reihe konkreter Veränderungen mit sich, die insbesondere bei Neuvermietungen von Bedeutung sind.
Ein zentrales Instrument ist die Mietpreisbremse. Bei neu abgeschlossenen Mietverträgen darf die verlangte Miete nicht mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Es gibt allerdings Ausnahmen, etwa wenn eine Wohnung umfassend modernisiert wurde.
Ein weiterer Aspekt ist das Umwandlungsverbot. Die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen kann künftig nur noch mit behördlicher Genehmigung erfolgen. Diese Regelung soll verhindern, dass Mietwohnungen dem Markt entzogen werden und sich die Situation für Mieter*innen weiter verschärft. Zusätzlich kann die Stadt Gießen im Rahmen der neuen Einstufung baurechtliche Instrumente anwenden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie Erleichterungen oder Befreiungen von baurechtlichen Vorgaben gewähren, um den Wohnungsbau zu fördern und zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.