Haushaltssperre und Nachtragshaushalt: Steigende Kosten in Jugendhilfe und Personal belasten Haushalt
Der Magistrat der Stadt Gießen hat eine Haushaltssperre für das laufende Haushaltsjahr beschlossen. Dazu wurde in der Magistratssitzung am 07.09.2026 ein entsprechender Beschluss gefasst. Ausgaben in Höhe von rund 3,74 Mio. € sollen damit im Jahr 2026 gesperrt werden. Ursächlich dafür sind nicht geplante Ausgaben in der Jugendhilfe und beim Personal. Zur Genehmigung der Mehraufwendungen in diesen Bereichen hat der Magistrat bereits die Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen bei der Stadtverordnetenversammlung beantragt, die in ihrer Sitzung am 24.09.2026 darüber beraten und beschließen soll.
Bürgermeister Wright informierte den Magistrat zugleich darüber, dass wegen der allgemeinen Haushaltsentwicklung zusätzlich ein Nachtragshaushalt erforderlich wird. Der Nachtrag wird derzeit erarbeitet und soll so in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht werden, dass die Beschlussfassung in der Sitzung am 05.11.2026 möglich ist.
„Die Haushaltssperre ist als Gegensteuerungsmaßnahme erforderlich, um den Zeitraum bis zur Genehmigung des Nachtrags zu überbrücken“, erläutert Wright. Gleichzeitig bringt der Bürgermeister zum Ausdruck, dass die Entscheidung über einen Nachtrag nicht leichtgefallen ist, jedoch aufgrund der allgemeinen Haushaltsentwicklung unvermeidbar ist.
Die jetzige Sperre soll vor allem für Sach- und Dienstleistungen gelten, die die Stadtverwaltung beauftragt oder extern bezieht. Denn in diesem Segment lässt sich die Lücke, die sich im aktuellen Haushalt der Stadt auftut, am ehesten verringern. Von den Einschränkungen betroffen sind Aufträge für externe Beratungsleistungen, Fortbildungsmaßnahmen, Aufwendungen für Bewirtungen, Reisekosten sowie Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, soweit dies beeinflussbar ist. Damit setzt die Sperre bewusst zunächst bei Einschränkungen in der Verwaltung selbst an. Zuschüsse an Dritte sind von der Sperre nicht betroffen.
Um zu identifizieren, wie die benötigten Haushaltsmittel im laufenden Betrieb so eingespart werden können, dass möglichst wenige Einschränkungen für Bürgerinnen und Bürger entstehen, hat die Kämmerei alle Positionen des Haushalts genau unter die Lupe genommen und im Dialog mit allen Verwaltungsbereichen Vorschläge entwickelt.
Bürgermeister und Kämmerer Alexander Wright dazu: „Wir werden weiterhin in diese Stadt investieren, und wir werden auch weiter alle Leistungen erfüllen, zu denen wir gesetzlich verpflichtet sind. Dennoch müssen wir handeln. Wir haben Sparpotenziale ausfindig gemacht, die auch die Gießener Öffentlichkeit bemerken wird. Der Großteil der Sperren betrifft aber zunächst unsere eigene Arbeit und verwaltungsinterne Abläufe. Dazu haben wir einen Vorschlag erarbeitet, den wir dem Magistrat zur Beschlussfassung vorgelegt haben.“
Die Sperren gelten dann sofort; ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ist hierfür nicht nötig.
Die Haushaltssperre ist Ergebnis eines finanziellen Engpasses, der so nicht vorauszusehen war. Allein das Jugendamt der Stadt hat eine unvorhersehbare Finanzlücke in Höhe von rund 4,5 Mio. € im laufenden Jahr zu verzeichnen. Die notwendigen Hilfen für Kinder und Jugendliche in der Stadt haben damit bei etwas mehr als 30 Mio. € einen historischen Höchststand erreicht und zeichnen ein sehr ernstes Bild über die Leistungen, die die Stadt auf Grundlage von Bundesgesetzten zu erfüllen hat.
Die Finanzlücke im Jugendamt ist zum einen auf einen Anstieg der Fallzahlen im Bereich der Jugendhilfe zurückzuführen. Gleichzeitig zeigen die Zahlen auch, dass die Hilfen selbst teurer werden, weil die Fälle schwieriger werden, mehr Hilfe brauchen und die Dienstleister selbst höhere Rechnungen stellen. Es müssen also mehr Kinder und Jugendliche Hilfe vom Jugendamt erhalten, und jeder Einzelfall wird ebenfalls teurer.
Das betrifft nahezu alle Bereiche der gesetzlich verpflichteten Arbeit des Jugendamtes. Einige Beispiele: Der Erziehungsbeistand unterstützt junge Menschen bei Problemen innerhalb der Familien. Die Fallzahlen steigen. Die sozialpädagogische Familienhilfe hilft Familien bei Konflikten und Krisen. Hier steigen sowohl die Fallzahlen als auch die Hilfebedarfe selbst. Die Zahl seelisch behinderter Kinder, die ambulant betreut werden müssen, wächst. Ebenso steigen die Kosten für diese Hilfen. Das gleiche Bild zeigt sich bei jungen Erwachsenen, für die das Jugendamt nun ebenfalls zuständig ist (Eingliederungshilfe). Die Zahl der gemeinsamen Unterbringungen von Mutter und Kind liegt im Vergleich zum Vorjahr durchschnittlich um sechs Fälle höher.
Besonders zu Buche schlagen die Kosten für stationär im Heim untergebrachte Kinder und Jugendliche sowie für junge Volljährige. Die Fallzahlen steigen (Kinder und Jugendliche derzeit: 92 laufende Fälle; junge Volljährige: 25 Fälle; beide Werte liegen jeweils über den Vorjahren), und die Unterbringungskosten (höhere Tagessätze) steigen zusätzlich. Bei Kindern und Jugendlichen liegen die aktuellen Kosten bei rd. 94.000 € im Jahr pro Fall.
Neben diesen unvorhersehbaren Kosten des Jugendamtes ist die Stadt aber auch mit nicht kalkulierbaren Zusatzkosten im Personalbereich konfrontiert. So werden rund 1 Mio. € mehr fällig, weil kommunale Handwerker nach ihrem Tarifvertrag besser bezahlt werden, und 600.000 € müssen zusätzlich für Beihilfeleistungen für aktive Beamte und Pensionäre eingeplant werden.
„Wir können diese Mehraufwendungen im Moment decken. Danach fehlen uns aber Spielräume, um auf eventuell zusätzlich erforderliche Mehrbedarfe noch reagieren zu können. Daher ist zunächst die Haushaltssperre als Sofortmaßnahme erforderlich“, resümiert Stadtkämmerer Wright. Diese Entwicklung war in ähnlicher Form auch in Vorjahren aufgetreten. Anders als in den Vorjahren verändern sich aber auch sonstige Positionen im Haushalt, z. B. auf der Ertragsseite. „Das Zusammentreffen von Mehrbedarfen und Mindererträgen macht die Erarbeitung eines Nachtragshaushalts erforderlich“, so Wright.
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