Rathaus

zu: Leichte Sprache
Seiteninhalt
20.08.2026

Schon jetzt den neuen Führerschein beantragen

Unbefristete Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 müssen bis 19. Januar 2027 umgetauscht werden

Wer einen unbefristeten Kartenführerschein besitzt, der in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurde, sollte sich frühzeitig um den vorgeschriebenen Umtausch kümmern. Die Frist endet am 19. Januar 2027. Der Landkreis Gießen empfiehlt, den Antrag nicht erst kurz vor dem Stichtag zu stellen, sondern schon bald aktiv zu werden.

Denn der notwendige Umtausch kann bereits jetzt freiwillig beantragt werden. So können unnötiger Zeitdruck und ein erhöhtes Antragsaufkommen unmittelbar vor Fristende vermieden werden. Wer diese Möglichkeit nutzt und seinen Führerschein frühzeitig umtauscht, hat den neuen Kartenführerschein rechtzeitig vorliegen.

Ausstellungsdatum des Führerscheins unter Ziffer 4a prüfen

Betroffen sind alle Personen, die einen unbefristeten Kartenführerschein haben, der zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurde. Das Ausstellungsdatum ist auf der Vorderseite des Führerscheins unter Ziffer 4a zu finden. Eine Ausnahme gilt für Personen, die vor 1953 geboren wurden. Für sie endet die Umtauschfrist unabhängig vom Ausstellungsjahr ihres Führerscheins erst am 19. Januar 2033.

Beim Pflichtumtausch wird lediglich das Führerscheindokument erneuert. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen. Eine erneute Fahrprüfung oder ein Sehtest sind nicht erforderlich. Der neue EU-Kartenführerschein ist auf 15 Jahre befristet.

Diese Unterlagen werden benötigt

Für den Führerscheinumtausch sind folgende Unterlagen erforderlich: aktueller Führerschein, gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel), zum Reisepass ist eine aktuelle Meldebescheinigung vorzulegen, die in den letzten sechs Monaten ausgestellt wurde, ein biometrisches Lichtbild (Größe 35 mm x 45 mm).

Die Verwaltungsgebühr beträgt 26,50 Euro. Auf Wunsch kann der neue Kartenführerschein auch direkt an die Wohnanschrift geschickt werden. In diesem Fall beträgt die Gebühr einschließlich Direktversand 32,80 Euro.

Wer den Umtausch vor Ort in der Führerscheinstelle beantragen möchte, sollte den notwendigen Antrag bereits zu Hause herunterladen und ausgefüllt mitbringen. Der Antrag steht als pdf-Dokument unter www.lkgi.de/fuehrerscheine zum Download bereit.

Tipp: Umtausch bequem online beantragen

Der Führerscheinumtausch kann hier unkompliziert direkt online auf giessen.de beantragt werden. Für dieses Verfahren ist keine eID erforderlich.

Alternativ ist eine persönliche Antragstellung nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Fahrerlaubnisbehörde in Gießen oder bei der Außenstelle in Grünberg möglich.

Das Terminbuchungsportal des Landkreises, der Online-Antrag sowie der Antrag als ausfüllbares pdf-Dokument sowie weitere Informationen zum Führerscheinumtausch, zu den Fristen und zur Antragstellung unter: www.lkgi.de/fuehrerscheine 

Quelle: Landkreis Gießen

Newsletter

Bestellen Sie sich hier den Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.