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30.03.2026

Gartenmerkblatt: Was ist erlaubt? Was ist verboten?

Umweltamt weist auf Gartenmerkblatt hin - Oster- und Sonnenwendfeuer mit Onlineformularen anzeigen

Das Frühlingserwachen und der Sonnenschein lockt immer früher in die Gärten und so Mancher hat schon längst die Grillsaison eröffnet. Der Garten wird aufgeräumt und damit fallen auch wieder Gartenabfälle an und es stellt sich die Frage, was ist erlaubt beim ordnungsgemäßen Entsorgen.

Umweltdezernentin Gerda Weigel-Greilich weist auf das gerne angefragte Gartenmerkblatt des Umweltamtes „was ist erlaubt, was ist verboten“ hin. Das Merkblatt ist online unter Lärm- und Geruchsbelästigungen sowie beim Umweltamt der Stadt Gießen auf Anfrage erhältlich.

Grünabfälle sollten nicht verbrannt werden. Sie sind verwertbar: geschreddert als Bodenschutz, durch Kompostieren als Nährstoffquelle. Bei einem Zuviel besteht die Möglichkeit, den Grünabfalltermin der Bioabfall-Tonnen in Gießen zu nutzen, um zusätzlich Grünabfallsäcke abholen zu lassen. Diese sind im Stadtbüro für 1 Euro pro Sack erhältlich. Das Verbrennen von Gartenabfall ist zum Schutz von Wohnsiedlungen nur im Außenbereich und bei rechtzeitiger Anmeldung möglich.

Auch Brauchtumsfeuer, insbesondere bei Veranstaltungen mit großen Lagerfeuern, wie z.B. Oster- oder Sonnenwendfeuern, sind rechtzeitig vorher beim Ordnungsamt anzuzeigen. Die Anmeldung von Brauchtums- und Nutzfeuern ist in Gießen online möglich.

Die Untere Naturschutzbehörde empfiehlt, Totholzhaufen an geeigneten Stellen im Garten als Rückzugsbiotope anzulegen. Der Rest an Schnittgut und sonstige Gartenabfälle können jederzeit auch beim Abfallwirtschaftszentrum in der Lahnstraße 220 angeliefert werden; zweimal jährlich ist das kostenlos möglich (je eine Kofferraumladung, ca. 0,5 cbm).

„Zum Schluss noch ein Wort zum allseits beliebten Grillen und das unter Umständen auch noch auf dem Balkon“, so Gerda Weigel-Greilich und gibt den Hinweis auf eine gutnachbarliche Praxis der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Naturschutz

Übersicht der Informationsblätter des Amtes für Umwelt und Natur

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