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02.01.2026

Aktuelle Tierbestände mitteilen

Das Veterinär·amt erinnert:
Sie müssen sagen:
Wie viele Tiere haben Sie?
Das müssen Sie bis zum 14. Januar machen.
Das gilt auch für Hobby·haltungen.

Sie haben Nutz·tiere?
Dann müssen Sie immer am Anfang vom Jahr sagen:
Wie viele Tiere haben Sie?
Das müssen Sie bis zum 14. Januar machen.
Das Veterinär·amt vom Landkreis Gießen erinnert daran.
Das gilt für alle Nutz·tiere.
Zum Beispiel:
- wenn Sie auf einem Bauern·hof arbeiten
- wenn Sie die Tiere als Hobby haben.

Auch Pferde gehören dazu.

Christian Zuckermann ist Dezernent für Veterinär·wesen im Landkreis Gießen.
Er sagt:
Die Melde·register müssen aktuell sein.
Das heißt:
Die Melde·register müssen immer auf dem neuesten Stand sein.
Dann kann das Veterinär·amt schnell handeln.
Und das Veterinär·amt kann gezielt handeln.
Das heißt:
Es kann genau das Richtige tun.
Zum Beispiel bei einer Tierseuche.
Deshalb sollen alle Menschen ihre Tiere melden.
Das ist wichtig für die Menschen mit Tieren.
Und es ist wichtig für alle anderen.

Es gibt eine Krankheit?
Dann ist die Menge von den Tieren wichtig.
Vielleicht muss man die Tiere töten.
Dann bekommt der Halter Geld dafür.

Sie müssen die Meldungen zu bestimmten Zeiten machen.
Die Meldungen sind für verschiedene Stellen.
Das kommt auf die Tier·art an.
Die Stellen sind:
- die Hessische Tier·seuchen·kasse in Wiesbaden
- der Hessische Verband für Leistungs- und Qualitäts·prüfung
Die kurze Form ist: HVL.
Der HVL ist in Alsfeld.
- das Veterinär·amt vom Landkreis Gießen.

Sie haben Tiere?
Dann müssen Sie das der Tier·seuchen·kasse sagen.
Zum Beispiel:
- Pferde
- Esel
- Maulesel
- Maul·tiere
- Rinder
- Schweine
- Schafe
- Ziegen
- Gehegewild
Gehegewild sind zum Beispiel Rehe.
Die Rehe leben in einem Gehege.
Ein Gehege ist ein eingezäuntes Stück Land.
- Geflügel
Geflügel sind zum Beispiel Hühner, Puten, Gänse und Enten.
Geflügel sind auch Fasane, Perl·hühner, Rebhühner und Lauf·vögel.
Und Geflügel sind Wachteln und Tauben.
- Bienen.

Die Tier·seuchen·kasse schreibt Ihnen jedes Jahr im Dezember einen Brief.
In dem Brief steht:
Sie müssen uns sagen:
Wie viele Tiere haben Sie?

Sie haben Schweine, Schafe oder Ziegen?
Dann müssen Sie das auch dem HVL in Alsfeld sagen.
Der HVL erinnert Sie nicht daran.
Aber Sie müssen es trotzdem sagen.

Sie haben Lamas oder Alpakas?
Oder Sie haben Gehegewild?
Oder Sie haben andere Klauentiere?
Klauentiere sind zum Beispiel Kühe oder Schafe.
Dann müssen Sie das dem Veterinär·amt sagen.

Sie haben Rinder, Schweine, Schafe oder Ziegen?
Dann müssen Sie das der Tier·seuchen·kasse sagen.
Und Sie müssen es dem HVL sagen.
Und Sie müssen es im Internet auf der Seite HIT sagen.
HIT ist die kurze Form für: Herkunftssicherungs- und Informations·system für Tiere.

Sie bekommen ein neues Tier?
Oder Sie geben ein Tier weg?
Dann müssen Sie das auf der Internet·seite HIT sagen.
Dafür gibt es auf der Internet·seite einen Bereich.
Der Bereich heißt: Tier·bewegungen.
Das müssen Sie in 7 Tagen machen.

Sie wollen Nutz·tiere haben?
Nutz·tiere sind zum Beispiel:
- Rinder
- Schweine
- Schafe
- Ziegen
- Pferde
- Esel
- Geflügel
Geflügel sind zum Beispiel Hühner, Puten, Gänse und Enten.
Geflügel sind auch Fasane, Perl·hühner, Rebhühner und Lauf·vögel.
Und Geflügel sind Wachteln und Tauben.

Sie sind Imker?
Und Sie sind nicht in einem Imker·verein?
Dann müssen Sie Ihre Bienen bei der Tier·seuchen·kasse anmelden.
Sie müssen der Tier·seuchen·kasse sagen:
Wie viele Bienen·völker haben Sie?
Das müssen Sie bis zu einem bestimmten Tag machen.

Sie müssen sich auch beim HVL anmelden.
Das müssen Sie nur einmal machen.
Dann bekommen Sie eine Registrier·nummer.
Das steht in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Bienen·seuchen-Verordnung.

Sie bekommen auch eine Tierseuchenkassennummer.
Die Tierseuchenkassennummer und die Registrier·nummer vom HVL müssen Sie dem Veterinär·amt sagen.

Sie halten Fische?
Und Sie haben keine Anlage zur Abwasser·aufbereitung?
Aber es gibt eine Verbindung zu einem öffentlichen Gewässer?
Dann müssen Sie das melden.
Sie müssen das dem Veterinär·amt und dem HVL melden.

Sie hören auf mit der Haltung?
Oder Sie ändern die Haltung?
Dann müssen Sie das auch sagen.

Sie wollen dem Veterinär·amt sagen:
So viele Tiere haben Sie.
Dafür gibt es Formulare.
Die Formulare gibt es online unter:
www.lkgi.de/meldung-des-tierbestands 

Sie haben Fragen?
Dann können Sie das Veterinär·amt anrufen.
Die Telefonnummer ist: 0 64 19 39 06 20 0
Oder Sie schreiben eine E-Mail.
Die E-Mail-Adresse ist:
poststelle.avv@lkgi.de 

Mehr Infos gibt es auf den Internetseiten:
- https://hessischetierseuchenkasse.de 
- www.hvl-alsfeld.de

Quelle: Landkreis Gießen

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