Rathaus

zu: Original-Text
Seiteninhalt
23.01.2026

Es gibt eine gefährliche Krankheit. Die Krankheit heißt: Geflügel-Pest. Die Krankheit ist für Vögel gefährlich. Deshalb gibt es jetzt Regeln im Landkreis Gießen. Die Regeln sind: - Die Vögel müssen im Stall bleiben. - Die Vögel dürfen nicht raus.

Gebiete an der Lahn und der Bieber betroffen

Im Landkreis Gießen gibt es neue Regeln gegen die Geflügel-Pest.
Die Geflügel-Pest ist eine Krankheit.
Die Krankheit ist für Tiere.
Die Krankheit ist sehr ansteckend.
Das heißt:
Ein Tier hat die Krankheit.
Dann bekommen auch viele andere Tiere die Krankheit.

Am 20. Januar gab es die Geflügel-Pest in einem landwirtschaftlichen Betrieb in Hungen.
Deshalb gibt es jetzt schon Regeln in der Nähe von Hungen.
Zum Beispiel:
Die Tiere müssen im Stall bleiben.

Ab dem 24. Januar gibt es auch Regeln für andere Orte.
Die Orte sind in der Nähe von den Flüssen Lahn und Bieber.
Seit Anfang des Jahres sind dort 10 Vögel gestorben.
Zum Beispiel:

  • Schwäne
  • Gänse
  • Greif-Vögel.

Die Vögel hatten das Virus H5N1.
Das Virus ist sehr ansteckend.

  • Gießen: Das Gebiet westlich von der Frankfurter Straße, der Süd-Anlage, der Westanlage und der Marburger Straße.
    Und der Stadt-Teil Kleinlinden.
  • Biebertal: Fellingshausen, Rodheim-Bieber und Vetzberg.
  • Heuchelheim: Der Orts-Teil Heuchelheim.
  • Lollar: Die ganze Stadt mit allen Stadtteilen.
  • Wettenberg: Gebiete östlich von der L3093, dem Fischer-Weg, der Marburger Straße und der Bahnhofstraße/K25 bis zur A480.
    Und Bereiche südlich von der A480.
  • Eine genaue Karte gibt es online unter diesem Link:
    https://t1p.de/uv7x9
    Auf der Karte kann man zoomen.

In manchen Orten gibt es die Geflügel-Pest.
Die Geflügel-Pest ist eine Krankheit.
Die Krankheit ist für Vögel.
Die Krankheit kommt von wilden Vögeln.
Die Krankheit kann auch zu anderen Vögeln kommen.
Zum Beispiel:

  • zu Hühnern
  • zu Enten
  • zu Gänsen.
    Diese Vögel nennt man auch:

Geflügel.

Vielleicht haben Sie Geflügel.
Dann müssen Sie aufpassen.
Sie müssen Ihr Geflügel in einem Stall lassen.
Der Stall muss geschlossen sein.
Oder der Stall muss ein Dach haben.
Das Dach muss an den Seiten zu sein.
So können keine wilden Vögel in den Stall fliegen.

Vielleicht haben Sie Tauben.
Dann müssen Sie das nicht machen.

Vielleicht haben Sie andere Vögel in Ihrer Wohnung.
Zum Beispiel:

  • Haustiere
  • Zier-Vögel.

Dann müssen Sie das auch nicht machen.

Vielleicht haben Sie nur ein paar Vögel als Hobby.
Oder Sie haben viele Vögel und arbeiten damit.
Das ist egal.
Sie müssen sich immer an die Regeln halten.

Sie müssen dem Veterinär-Amt sagen:
Ich habe Geflügel.
Das Veterinär-Amt ist ein Amt für Tiere.
Und Sie müssen das der hessischen Tier-Seuchen-Kasse sagen.
Die hessische Tier-Seuchen-Kasse kümmert sich um Krankheiten bei Tieren.

Es gibt noch mehr Regeln für die Geflügel-Pest.
Die Regeln sind vom 23. Januar 2026.
Sie können die Regeln im Internet lesen.
Die Internet-Seite heißt:
lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten/#gefluegelpest

Auf der Internet-Seite gibt es auch mehr Infos.
Und Sie können dort sagen:
Ich habe Geflügel.

Fassen Sie keine toten Wild-Vögel an.
Haben Sie einen toten Wildvogel gesehen?
Dann müssen Sie das melden.

Die Geflügel-Pest ist eine Krankheit.
Die Krankheit ist für Vögel.
Zum Beispiel:

  • Hühner
  • Puten
  • Zier-Vögel
  • Wild-Vögel.

Die Vögel werden von der Krankheit sehr schnell krank.
Und die Vögel sterben sehr schnell an der Krankheit.

Menschen können die Krankheit auch bekommen.
Aber das passiert sehr selten.
Für Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.

Sie finden einen toten Vogel?
Oder Sie finden einen kranken Vogel?
Dann fassen Sie den Vogel nicht an!
Melden Sie den Vogel dem Veterinär-Amt.
Das Veterinär-Amt kümmert sich um kranke Tiere.
Sie finden zum Beispiel diese Vögel?
Dann melden Sie das dem Veterinär-Amt:

  • Kraniche
  • Störche
  • Schwäne
  • Enten
  • Gänse
  • Greif-Vögel.

Sie finden einen toten Sing-Vogel oder eine tote Taube?
Dann melden Sie das nur dem Veterinär-Amt:
Es gibt mehrere tote Singvögel oder Tauben an einem Ort.

Hunde sollen nicht in Kontakt mit toten Vögeln kommen.
Hunde können die Krankheit weitergeben.

Sie wollen mehr Infos über die Geflügel-Pest?
Dann gehen Sie auf diese Internet-Seite:
www.landwirtschaft.hessen.de/Tier-Schutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Gefluegelpest


Das Veterinär-Amt vom Landkreis Gießen hat eine Telefonnummer: 06419390-6200
Und das Veterinär-Amt hat eine E-Mail-Adresse:
poststelle.avv@lkgi.de

Quelle: Landkreis Gießen

Newsletter

Bestellen Sie sich hier den Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.