Neue Gesetze für Menschen in der Pflege. Diese Gesetze sind wichtig für diese Menschen.
Es gibt neue Gesetze für Menschen, die Pflege brauchen.
Und es gibt neue Gesetze für die Familien von diesen Menschen.
Die neuen Gesetze sind seit Anfang dieses Jahres gültig.
Das sagen:
- die Beratungs-Stelle für ältere und pflegebedürftige Menschen in der Stadt Gießen
- die Beratungs-Stelle für ältere und pflegebedürftige Menschen im Landkreis Gießen
- der Pflege-Stützpunkt Gießen.
Manche Menschen bekommen Pflegegeld.
Diese Menschen müssen sich beraten lassen.
Die Beratung ist für die Pflege zu Hause.
Die Beratung ist von einem Pflege-Dienst.
Der Pflege-Dienst kommt zu den Menschen nach Hause.
Die Pflege soll gut sein.
Deshalb gibt es die Beratung.
Menschen mit Pflege-Grad 4 oder 5 müssen sich jetzt nur noch alle 6 Monate beraten lassen.
Das heißt: Sie müssen sich nur noch zweimal im Jahr beraten lassen.
Vorher mussten sie das alle 3 Monate machen.
Das heißt: Viermal im Jahr.
Für Menschen mit Pflege-Grad 2 und 3 ist das schon länger so.
Menschen mit Pflege-Grad 4 oder 5 können sich auch weiter alle 3 Monate beraten lassen.
Das kostet nichts.
Das sagt Ulrike Eidam.
Ulrike Eidam ist Teamkoordinatorin und Beraterin von der BeKo.
Es gibt noch eine weitere neue Regel.
Vielleicht müssen Sie in ein Krankenhaus.
Oder Sie müssen in eine Reha-Klinik.
Dann bekommen Sie das Pflegegeld jetzt länger.
Bisher haben Sie das Pflegegeld nur 4 Wochen lang bekommen.
Jetzt bekommen Sie das Pflegegeld 8 Wochen lang.
Nils Freitag ist Pflege-Berater.
Er arbeitet beim Pflege-Stützpunkt.
Nils Freitag sagt:
Es gibt eine wichtige Änderung bei der Verhinderungspflege.
Verhinderungspflege heißt:
Eine pflegende Person kann sich nicht um eine pflegebedürftige Person kümmern.
Das kann zum Beispiel sein:
- weil die pflegende Person im Urlaub ist
- weil die pflegende Person krank ist
- weil die pflegende Person einen Termin hat.
Dann kann eine andere Person die Pflege machen.
Die andere Person bekommt dafür Geld von der Pflege-Kasse.
Dafür muss man einen Antrag machen.
Und man muss zeigen:
So viel Geld hat die andere Person für die Pflege bezahlt.
Die andere Person ist ein naher Angehöriger?
Dann bekommt man nur einen bestimmten Betrag zurück.
Der Betrag ist so hoch wie 2 monatliche Pflegegeldzahlungen.
Die andere Person ist kein naher Angehöriger?
Dann kann man bis zu 3539 Euro pro Jahr zurückbekommen.
Das war auch schon im letzten Jahr so.
Aber jetzt gibt es eine neue Regelung.
Man muss den Antrag jetzt schneller machen.
Man muss den Antrag bis zum Ende vom nächsten Jahr machen.
Zum Beispiel:
Sie haben 2025 einen Antrag gemacht?
Dann müssen Sie den Antrag bis Ende 2026 machen.
Die BeKo ist eine Beratungs-Stelle.
Die lange Form von BeKo ist: Beratungs- und Koordinierungsstelle.
Die BeKo ist für ältere Menschen.
Und die BeKo ist für Menschen, die Pflege brauchen.
Die BeKo gibt es in der Stadt Gießen.
Und die BeKo gibt es im Landkreis Gießen.
Es gibt auch einen Pflege-Stützpunkt in der Stadt Gießen und im Landkreis Gießen.
Der Pflege-Stützpunkt ist eine Beratungs-Stelle.
Die BeKo und der Pflege-Stützpunkt sind seit vielen Jahren wichtige Beratungsstellen in der Stadt Gießen und im Landkreis Gießen.
Sie brauchen Hilfe?
Oder ein Familien-Mitglied von Ihnen braucht Hilfe?
Dann können Sie zu der BeKo oder dem Pflege-Stützpunkt gehen.
Sie bekommen dort viele Infos.
Zum Beispiel:
- Wie können Sie Hilfe bekommen?
- Wie können Sie Hilfe in Ihrer Nähe bekommen?
- Wie können Sie Geld für Hilfe bekommen?
Sie haben Fragen?
Oder Sie wollen mehr Infos?
Dann können Sie die BeKo fragen.
Die Internet-Seite von der BeKo ist: www.beko-giessen.de
Und Sie können den Pflege-Stützpunkt fragen.
Die Beratung ist kostenlos.
Und die Beratung ist vertraulich.
Das heißt:
Die Berater und Beraterinnen reden mit niemandem über Ihre Fragen.
Und die Beratung ist trägerneutral.
Das heißt:
Die Berater und Beraterinnen arbeiten für verschiedene Träger.
Sie können die BeKo und den Pflege-Stützpunkt zu den Büro-Zeiten anrufen.
Die Telefonnummer von der BeKo ist: 0641 / 9790090
Die Telefonnummer von dem Pflege-Stützpunkt ist: 0641 / 48011720
Beide Beratungsstellen sind in der Kleinen Mühlgasse 8 in Gießen.
Das ist in der Nähe von dem Neustädter Tor.
Sie können zu den offenen Sprech-Zeiten zu den Beratungsstellen gehen.
Dafür brauchen Sie keinen Termin.
Die offenen Sprech-Zeiten sind:
- Dienstag von 9 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags
- Mittwoch von 13 Uhr mittags bis 16 Uhr nachmittags.