Achtung beim Reisen mit Haus-Tier im Ausland
Das Veterinäramt gibt Tipps zum Tollwutschutz
Vielleicht sind Sie im Urlaub im Ausland.
Und Sie treffen dort ein Tier.
Zum Beispiel:
- einen Hund auf der Straße
- eine Katze in der Nähe von Ihrem Ferien-Haus.
Vielleicht mögen Sie das Tier sehr.
Und Sie wollen das Tier mit nach Deutschland nehmen.
Das Veterinär-Amt vom Landkreis Gießen sagt:
Das dürfen Sie nicht einfach so machen.
Sie müssen sich an Regeln halten.
Zum Beispiel:
- Hat das Tier eine Impfung gegen Tollwut?
- Muss das Tier in Quarantäne?
Sie halten sich nicht an die Regeln?
Dann ist das vielleicht eine Straf-Tat.
Sie wollen mit Ihrem Haus-Tier in ein anderes Land fahren?
Zum Beispiel:
- mit Ihrem Hund
- mit Ihrer Katze.
Dann müssen Sie sich früh genug informieren.
Was ist in dem Land erlaubt?
Und was ist in dem Land nicht erlaubt?
Das ist besonders wichtig bei Reisen in Länder außerhalb von der EU.
In manchen Ländern gibt es Tollwut.
Tollwut ist eine Krankheit.
Die Krankheit kann für Tiere und Menschen gefährlich sein.
Deshalb gibt es bestimmte Regeln.
Und es gibt bestimmte Zeiten.
Sie wollen mit Ihrem Haus-Tier in ein anderes Land fahren?
Zum Beispiel:
- mit einem Hund
- mit einer Katze
- mit einem Frettchen.
Dann brauchen Sie einen EU-Heim-Tier-Ausweis.
Der EU-Heim-Tier-Ausweis ist ein Dokument.
Das Dokument bekommen Sie beim Tier-Arzt.
Ihr Haus-Tier braucht auch einen Mikrochip.
Den Mikrochip bekommt Ihr Haus-Tier auch beim Tier-Arzt.
Der Mikrochip hat eine Nummer.
Die Nummer steht im EU-Heim-Tier-Ausweis.
Im EU-Heim-Tier-Ausweis steht auch:
Hat Ihr Haus-Tier eine Impfung gegen Tollwut?
Tollwut ist eine Krankheit.
Ihr Haus-Tier muss den Mikrochip vor der Impfung bekommen.
Und der Tier-Arzt muss die Nummer von dem Mikrochip prüfen.
Erst dann darf Ihr Haus-Tier die Impfung bekommen.
Nach der Impfung dauert es 21 Tage bis zum Impf-Schutz.
Das heißt:
Ihr Haus-Tier ist erst nach 21 Tagen sicher vor Tollwut.
Sie wollen mit einem jungen Tier nach Deutschland reisen?
Dann müssen Sie aufpassen.
Junge Tiere dürfen nicht nach Deutschland kommen.
Junge Tiere sind hier jünger als 15 Wochen.
Das gilt auch für die Rück-Reise.
Die Tiere können erst mit 12 Wochen eine Impfung gegen Tollwut bekommen.
Nach der Impfung müssen die Tiere 21 Tage warten.
Erst dann sind die Tiere sicher vor Tollwut.
Sie reisen mit mehr als 5 Tieren in ein anderes Land?
Oder Sie bringen die Tiere beruflich in ein anderes Land?
Dann müssen Sie sich an besondere Regeln halten.
Sie wollen mit Ihrem Haus-Tier reisen?
Dann können Sie weitere Infos und Tipps bekommen.
Die Infos und Tipps sind von einem Ministerium.
Das Ministerium heißt: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Die kurze Form ist: BMEL.
Die Internet-Seite ist: www.bmel.de
Auf der Internet-Seite klicken Sie auf den Menü-Punkt Themen.
Dann klicken Sie auf Tiere.
Dann klicken Sie auf Haustiere und Zoo-Tiere.
BMEL - Haustiere und Zoo-Tiere - Tipps für das Planen von Reisen mit Tieren
BMEL - Haustiere und Zoo-Tiere - Regeln für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen in der EU
Sie können das Veterinär-Amt vom Landkreis Gießen anrufen.
Die Telefonnummer ist: 064193906200
Sie können dem Veterinär-Amt auch eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist:
poststelle.avv@lkgi.de
Quelle: Landkreis Gießen