Neue Möglichkeiten bei der Namenswahl
Neues Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts tritt am 1. Mai in Kraft.
Der Gesetzgeber hat mit diesem Gesetz zahlreiche neue Möglichkeiten für die Namensführung der Ehegatten und Lebenspartner und für die Kinder geschaffen. Auch für für minderjährige und volljährige Kinder ergeben sich weitere Möglichkeiten zur Änderung des Ehe- sowie Geburtsnamens. Grundsätzlich gilt das neue Gesetz z.B. bei Geburten und Eheschließungen ab dem 01.05.2025.
Mit dem Gesetz wurden aber auch Übergangsvorschriften erlassen, die es auch bereits verheirateten Ehegatten bzw. Lebenspartnern oder Eltern für ihre Kinder die Anpassung des bereits erworbenen Namens an das neue Namensrecht zulassen.
Alle Infos dazu und ein Namenskonfigurator auf den Seiten des Standesamts