Rathaus

Seiteninhalt
27.01.2026

Kommunal-Wahl 2026: Es gibt eine Liste für die Wähler und Wählerinnen.

Am 15. März 2026 gibt es in Hessen die nächste Kommunal-Wahl.

wahlzettel
wahlzettel

Die Bürger und Bürgerinnen von Gießen wählen dann:

  • die Stadtverordnetenversammlung
  • den Kreistag
  • die 5 Ortsbeiräte.
    Die ausländischen Einwohner und Einwohnerinnen wählen:
  • den Ausländer-Beirat
  • den Kreisausländerbeirat.

6 Wochen vor der Wahl gibt es die Wähler-Verzeichnisse.
Das ist am 1. Februar.
Sie wohnen am 1. Februar in Gießen?
Und Sie sind über 18 Jahre alt?
Dann stehen Sie im Wähler-Verzeichnis von einem Wahl-Lokal.
Das heißt: Sie dürfen wählen.

Wer darf bei welcher Wahl wählen?
Das kommt auf die Staats-Angehörigkeit an.
Sie sind Deutsche oder Deutscher?
Oder Sie kommen aus einem EU-Mitglieds-Staat?
Dann dürfen Sie:

  • die Stadtverordnetenversammlung wählen
  • den Kreistag wählen
  • den Orts-Beirat wählen.

Dafür müssen Sie in einem Orts-Bezirk wohnen.

Sie haben eine ausländische Staats-Angehörigkeit?
Dann dürfen Sie:

  • den Ausländer-Beirat von der Stadt wählen
  • den Ausländer-Beirat vom Kreis wählen.

Sie melden sich nach diesem Tag in Gießen an?
Dann können Sie einen Antrag machen.
Vielleicht können Sie dann in das Wähler-Verzeichnis kommen.
Das Wähler-Verzeichnis ist eine Liste.
In der Liste stehen alle Menschen, die wählen dürfen.
Sie wollen mehr Infos?
Dann können Sie das Wahl-Amt von der Stadt Gießen fragen.

Die Wähler-Verzeichnisse sind Listen.
Auf den Listen stehen die Namen von den Menschen.
Die Menschen dürfen wählen.
Die Wähler-Verzeichnisse sind jetzt fertig.
Das heißt:

  • Die Menschen können jetzt Briefwahl machen.
  • Die Wahl-Benachrichtigungen werden jetzt gedruckt.
Wahlbenachrichtigung
Wahlbenachrichtigung

Die Wahl-Benachrichtigungen kommen bis zum 21. Februar bei den Menschen an.
Vielleicht bekommen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung an einem anderen Tag als Ihre Familie.
Oder Sie bekommen Ihre Wahlbenachrichtigung an einem anderen Tag als Ihre Mitbewohner und Mitbewohnerinnen.
Das liegt daran:
Die Wahl-Benachrichtigungen werden automatisch gedruckt.

Auf der Rückseite von der Wahlbenachrichtigung ist ein Formular.
Mit dem Formular können Sie Briefwahlunterlagen beantragen.
Es gibt auch einen QR-Code.
Mit dem QR-Code kommen Sie zu einem Onlineantrag.
Den Onlineantrag finden Sie auch unter:
www.giessen.de/briefwahlantrag
Der Onlineantrag ist ab dem 2. Februar da.

Wahllokal
Wahllokal

Das Briefwahl-Büro öffnet ab dem 2. Februar.
Das Briefwahl-Büro hat geöffnet:

  • montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr
  • freitags von 8 bis 13 Uhr
  • samstags von 10 bis 13 Uhr.

Am letzten Samstag, den 14. März 2026, hat das Briefwahl-Büro geschlossen.

Sie können den Antrag auch formlos machen.
Formlos heißt hier:
Sie schreiben den Antrag selbst.
Sie müssen kein bestimmtes Formular benutzen.
Sie können den Antrag:

  • per Mail an wahlen@giessen.de schicken
  • per Fax an die Nummer 0641306-2700 schicken
  • mit der Post schicken.
    Bei einem formlosen Antrag müssen Sie diese Infos angeben:
  • Ihren ganzen Namen
  • Ihre Adresse
  • Ihr Geburts-Datum.

Sie können den Antrag nicht am Telefon machen.

Vielleicht wollen Sie den Antrag für eine andere Person machen.
Dann brauchen Sie eine Vollmacht von der Person.
Eine Vollmacht ist ein Schreiben.

Sie haben Fragen?
Dann können Sie die Abteilung Wahlen von der Stadt Gießen anrufen.
Die Telefonnummer ist: 0641306-2011

Newsletter

Bestellen Sie sich hier den Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.