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17.07.2026

Niemand darf Wasser aus Seen, Flüssen und Bächen nehmen.

Landkreis Gießen reagiert auf die Trockenheit

Im Landkreis Gießen ist es zu trocken.
Deshalb darf man ab dem 18. Juli. kein Wasser mehr aus Flüssen oder Seen holen.
Das gilt auch für Bäche.
Das hat der Fachdienst Wasser- und Boden-Schutz gesagt.
Der Fachdienst hat eine Allgemeinverfügung gemacht.
Eine Allgemeinverfügung ist ein Gesetz für alle Menschen in einem Bereich.
Die Allgemeinverfügung gilt ab dem 18. Juli.
Und sie gilt so lange, bis es wieder genug Wasser gibt.

Mit der Allgemeinverfügung will der Fachdienst:

  • die Natur schützen
  • das Wasser in den Flüssen und Seen behalten.

Christian Zuckermann ist Umwelt-Dezernent.
Das heißt:
Er kümmert sich um die Umwelt.
Christian Zuckermann sagt:
Man darf kein Wasser aus Seen oder Flüssen nehmen.
Zum Beispiel:

  • um den Rasen zu gießen
  • um den Garten zu gießen.

Das ist schlecht für die Natur.
Es gibt schon wenig Wasser.
Vor allem kleine Seen und Flüsse haben wenig Wasser.
Vielleicht gibt es bald gar kein Wasser mehr in den kleinen Seen und Flüssen.

Sie nehmen Wasser aus einem Fluss oder See?
Das ist verboten.
Sie machen es trotzdem?
Dann müssen Sie vielleicht ein Bußgeld bezahlen.
Das Bußgeld kann bis zu 100.000 Euro sein.
Sie haben eine Erlaubnis für die Benutzung von Wasser?
Dann dürfen Sie Wasser aus einem Fluss oder See nehmen.

Sie haben noch Fragen?
Dann können Sie den Fachdienst Wasser- und Boden-Schutz vom Landkreis Gießen fragen.
Die Telefonnummer ist: 06419390-3573.

Sie können die Allgemeinverfügung auf der Internet-Seite lesen.
Die Internet-Seite heißt: www.lkgi.de/oberirdische-gewaesser 

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