Rathaus

Seiteninhalt
29.09.2025

Investitionsbooster durch degressive Abschreibungen

Der Weg für den Wachstumsbooster der Bundesregierung ist frei. Nach der Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm am 26. Juni 2025 im Bundestag, stimmte am 11. Juli 2025 auch der Bundesrat zu.

Das beschlossene Reformpaket sieht wesentliche steuerliche Maßnahmen vor, um Deutschland wieder auf Wachstumskurs zu bringen. Es soll die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken und durch bessere Rahmenbedingungen starke Anreize setzen und Planungssicherheit für Standort- und Investitionsentscheidungen schaffen.

Im Einzelnen sieht das Gesetz folgende Verbesserungen vor:

1. Investitionsbooster durch degressive Abschreibungen in Höhe von bis zu 30 Prozent

  • Degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von bis zu 30 Prozent
  • Gilt für Investitionen, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 getätigt werden.

Die Wiedereinführung und Ausweitung der degressiven AfA dient der schnelleren Refinanzierung von Investitionen. Sie kommt allen Unternehmen gleichermaßen zugute, ist unkompliziert in der Umsetzung und liefert damit eine Anreizwirkung in der Breite.

2. Schrittweise Absenkung der Unternehmensteuerbelastung

  • Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem Jahr 2028 um jährlich einen Prozentpunkt – von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent
  • Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen beträgt damit ab dem Jahr 2032 knapp 25 Prozent statt aktuell knapp 30 Prozent
  • Schrittweise Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes ab dem Jahr 2028 auf 25 Prozent für Personenunternehmer

Das ist international ein wichtiges Zeichen für den Standort Deutschland, um bei der steuerlichen Belastung von Unternehmen international wettbewerbsfähiger zu werden.

3. Investitionsbooster für E-Mobilität bei Unternehmen

  • Degressive Abschreibung für nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschaffte betriebliche Elektrofahrzeuge
  • Abschreibungssatz im Jahr der Anschaffung: 75 Prozent
  • Abschreibungszeitraum: 6 Jahre
  • Dienstwagenbesteuerung: Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für Elektrofahrzeuge von 70.000 Euro auf 100.000 Euro

Damit wird der allgemeine Investitionsbooster um einen Investitionsbooster für E-Mobilität ergänzt. Davon profitieren alle Unternehmen, insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen. 

4. Investitionsbooster in Forschung

  • Anhebung des Höchstbetrages der Bemessungsgrundlage bei der steuerlichen Forschungszulage von 10 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro
  • Ausweitung der förderfähigen Aufwendungen auf Gemein- und Betriebskosten in Form einer Pauschale
  • Erhöhung der förderfähigen Aufwendungen für Eigenleistungen und Tätigkeitsverfügungen von 70 auf 100 Euro

Die Förderung von Investitionen in Forschung wird damit erhöht und unbürokratisch ausgeweitet.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Newsletter

Bestellen Sie sich hier den Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.