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13.05.2026

Infos zur Hessischen Lebens-Raum- und Biotop-Kartierung Die kurze Form ist: HLBK.

Jedes Jahr gibt es eine Untersuchung in Hessen.
Die Untersuchung heißt: Hessische Lebens-Raum- und Biotop-Kartierung.
Die kurze Form ist: HLBK.
Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt macht die Untersuchung.
Und das Hessische Ministerium für Wein-Bau, Forsten, Jagd und Heimat macht die Untersuchung.

Bei der Untersuchung geht es um bestimmte Biotope.
Biotope sind Lebens-Räume von Tieren und Pflanzen.
Die Biotope sind nicht in der Stadt.
Zum Beispiel:

  • Wiesen mit vielen verschiedenen Pflanzen
  • Bäche in der Natur.

2026 und 2027 gibt es eine Untersuchung in Ihrer Stadt.
Die Untersuchung ist in einem bestimmten Bereich.
Der Bereich heißt: Los 1 - Frankenbach.
Die Untersuchung dauert 2 Jahre.
Der erste Teil von der Untersuchung ist 2026.
Der zweite Teil von der Untersuchung ist 2027.

In diesem Untersuchungs-Gebiet arbeiten wir an bestimmten Biotop-Gruppen.
Die Biotop-Gruppen heißen hier auch: Module.

1: Fließgewässer, Quellen, Auen-Wälder
2: Still-Gewässer, Verlandungs-Zonen
3: Grün-Land, Mager-Rasen, Streuobst
4: Sand-Trockenrasen, Sand-Heiden, Sandkieferwälder, Eichen-Wälder auf Sand
5C: Edellaubbaum-Wälder, trockenwarme Wälder
6: Moore, Moor-Wälder
7: Felsen, Block-Halden und Schutt-Halden
8: Lehm-Wände und Löss-Wände, Stein-Riegel und Trockenmauern

Das HLNUG will wissen:
Wo gibt es Biotope in Hessen?
Dafür macht das HLNUG eine Kartierung.
Bei einer Kartierung werden Karten gemacht.
Auf den Karten stehen Infos über die Biotope.

Dafür gehen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom HLNUG auf Grundstücke.
Die Grundstücke sind nicht in der Stadt.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gehen auf die Grundstücke:

  • von April 2026 bis Oktober 2027
  • um zu sehen: Welche Pflanzen gibt es auf den Grundstücken?
  • um die Pflanzen auf den Karten einzutragen.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dürfen auf die Grundstücke gehen.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Hessisches Naturschutzgesetz.
Die kurze Form ist: Paragraph 60 HeNatG.

Vielleicht gehört Ihnen ein Grundstück.
Dann dürfen Sie nicht sagen:
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dürfen nicht auf mein Grundstück gehen.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sagen Ihnen vorher:
Wir kommen an diesem Tag auf Ihr Grundstück.
So können Sie sich darauf vorbereiten.

Das Hessische Landesamt für Natur-Schutz, Umwelt und Geologie ist eine Behörde.
Die kurze Form ist: HLNUG.
Die Behörde muss Ihnen Infos geben.
Das steht im Gesetz.
Es gibt viele Flächen in Hessen.
Die Flächen gehören verschiedenen Menschen.
Die Behörde kann nicht alle Menschen einzeln informieren.
Das wäre zu viel Arbeit.
Deshalb informiert die Behörde die Menschen auf verschiedenen Wegen.

Allgemeine Infos finden Sie unter:
https://www.hlnug.de/hlbk
Zum Beispiel:

  • Gesetze
  • die Kartier-Anleitung
  • die Gebiete für die Kartierung.

Die Biotope und Lebens-Räume sind auf einer Karte.
Die Karte können Sie im Jahr 2028 im Internet sehen.
Die Internet-Seite heißt: http://natureg.hessen.de
Das ist die Internet-Seite von dem Naturegviewer.

Die Abteilung Natur-Schutz vom HLNUG in Gießen macht die Kartierung.
Kartierung heißt:
Man macht eine Karte von etwas.
Die Abteilung Natur-Schutz sagt:

  • was man für die Karte machen muss
  • wie man die Karte macht.

Die Telefonnummer von der Abteilung Natur-Schutz ist: 0641-200095-58.
Die E-Mail-Adresse ist: hlbk@hlnug.hessen.de.

Sie wollen mehr Infos über die Kartierung?
Dann können Sie mit der Abteilung Natur-Schutz reden.
Sie können eine E-Mail schreiben.
Oder Sie können einen Brief schreiben.
Oder Sie können anrufen.
Das Dezernat Lebens-Räume hilft Ihnen.

Sie brauchen Hilfe?
Dann helfen Sie bitte den Kartiererinnen und Kartierern.
Kartiererinnen und Kartierer machen Land-Karten.

Quelle: Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie - Abteilung Naturschutz

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