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02.01.2025

Grundsteuer-Reform: Versendung der Steuerbescheide ab dem 06.01.2025

Ab 6.1.2025 bekommen alle Grundstückseigentümer in Gießen ihre neuen Grundsteuerbescheide zugesandt. Direkt im neuen Jahr wird die Stadt damit beginnen, die rd. 25.000 Bescheide zu verschicken. Die Bescheide umfassen neben den Festsetzungen für die Grundsteuer auch weitere Grundbesitzabgaben, wie z. B. Hausmüllgebühren. Erforderlich wird dies, weil sich die Höhe der Grundsteuer wegen einer neuen Rechtslage ab dem Jahr 2025 ändert. Von dieser Änderung bei der Grundsteuer ist jedes Grundstück in der Stadt Gießen, auch die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen, betroffen.

Die im Bescheid festgesetzten jährlichen Grundbesitzabgaben sind – wie bisher auch - in Höhe von je einem Viertel zu den gesetzlich vorgesehenen Terminen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August sowie zum 15. November fällig.

Lastschrifteinzug (SEPA-Mandate) und Daueraufträge

Wenn die Steuerpflichtigen der Stadtverwaltung eine Lastschrifteinzugsermächtigung (SEPA-Mandat) erteilt haben, werden die Abbuchungen durch die Stadtverwaltung zu den Fälligkeitsterminen automatisch vorgenommen. Von den Steuerpflichtigen ist dann nichts zu veranlassen.

Daueraufträge müssen selbstständig durch die Steuerpflichtigen angepasst werden. Hierzu sollten die im Bescheid zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen festgesetzten Beträge mit den bestehenden Daueraufträgen durch die Steuerpflichtigen abgeglichen werden. Bei nötigen Änderungen sollten diese rechtzeitig vor dem ersten Fälligkeitstermin am 15.02.2025 angepasst werden.

Grundlagen

Grundlage für die Steuerfestsetzung ist der Messbetrag je Grundstück. Dieser Messbetrag wird durch das Finanzamt berechnet. Über die Festsetzung des Messbetrages haben die Grundstückseigentümer einen gesonderten Bescheid vom Finanzamt erhalten. Bei Fragen zur Festsetzung des Messbetrages und der dazu durchgeführten Wertermittlung müssen die Steuerpflichtigen die Finanzverwaltung, das Finanzamt Gießen, kontaktieren.


Hintergrund

Die rechtlichen Änderungen sind nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2018 für alle Grundstücke in Deutschland erforderlich. Das Land Hessen hat deswegen ein neues Hessisches Grundsteuergesetz verabschiedet. Neben den Festlegungen im Grundsteuergesetz und der Wertermittlung durch das Finanzamt legt jede Kommune einen Hebesatz für die Grundsteuer fest. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gießen hat diese Festlegung in ihrer Sitzung September 2024 getroffen.

Bei Fragen zum Bescheid über die Grundbesitzabgaben können sich Steuerpflichtige an die Kämmerei der Stadtverwaltung wenden. Anfragen sind möglich unter der zentralen Telefonnummer 0641/306-2099 oder per E-Mail an steuerverwaltung1@giessen.de. Anfragen zur Ermittlung der Messbeträge für die Grundstücke sind an das Finanzamt Gießen unter der Rufnummer 0641/4800-100 zu richten.

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