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17.02.2025

Gehwege müssen frei bleiben: Stadt erinnert Grundstücksbesitzer, Hecken zurückzuschneiden

Ein Drittel aller Wege werden in Gießen zu Fuß zurückgelegt. Dabei gibt es leider immer wieder Barrieren, die aber leicht zu beseitigen sind: Die vorhandenen Gehwege werden häufig durch Hecken in ihrer ursprünglichen Breite eingeschränkt. Besonders ärgerlich ist dies für Seniorinnen und Senioren mit Gehhilfen, Rollstuhlfahrende und Sehbehinderte, aber auch Eltern mit Kinderwagen und Rad fahrende Kinder leiden darunter. Die Stadt bittet deshalb Haus- und Grundbesitzerinnen und -besitzer darum, ihre privat angepflanzten Bäume, Hecken und Sträucher, die auf Straßen und Gehwege ragen, regelmäßig bis mindestens zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Dazu ist jetzt noch eine gute Gelegenheit: Bis zum 1. März - dem Beginn der Vegetationsperiode - sind größere Schnitte noch möglich. Schonende Form- und Pflegeschnitte sowie behördlich angeordnete oder zugelassene Schnitte, die verkehrsgefährdende Situationen beseitigen, können aber auch ganzjährig erfolgen.

Beim Schneiden sollte auch bedacht werden, dass viele Sträucher schnell wachsen – es reicht daher nicht aus, wenn die Hecke unmittelbar nach dem Schnitt die erforderliche Höhe oder Breite hat und im Frühjahr in kurzer Zeit wieder Straßen und Wege zu wuchert. Zum Rückschnitt sind die Grundstücksbesitzer auch verpflichtet: Nach Hessischem Straßengesetz sind sie verkehrssicherungspflichtig und haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs ihrer Begrünung entstehen. Deshalb rät die Stadt: Bitte frühzeitig selbst handeln.

Dabei gilt als besonderer Hinweis: Freiräume müssen auch in der Höhe eingehalten werden - und zwar 2,50 Meter über Gehwegen und sogar 4,50 Meter über einer Fahrbahn. Das Licht der Straßenlaternen sollte auch die Umgebung beleuchten, Verkehrszeichen müssen rechtzeitig gesehen werden und größere Fahrzeuge, wie z.B. Müllwagen oder Busse problemlos durchkommen können.

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