Fundsachen werden versteigert
Fundgegenstände, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten abgelaufen ist, werden am Donnerstag, den 3. September 2026, ab 14.00 Uhr, am Rathaus (Innenhof) der Stadt Gießen, Berliner Platz 1, öffentlich versteigert. Zur Versteigerung gelangen unter anderem Fahrräder.
Im BGB steht:
Mit Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der Behörde angemeldet hat (BGB § 973).