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22.07.2024

Erhöhung der Bewohnerparkgebühren ab 23.07.2024

Die Gebühren für das Bewohnerparken in der Stadt Gießen werden ab 23.07.2024 steigen. Die Stadtverordnetenversammlung hat dies beschlossen, die neue Parkgebührenordnung tritt dann in Kraft. Jeder/jede, der danach einen Parkausweis beantragt, muss dann jährlich 120 Euro bezahlen. Die bisherige Möglichkeit zwischen zwei Varianten zu wählen – für 30 Euro nur auf Bewohnerparkplätzen zu parken oder für 100 Euro überall in der Bewohnerparkzone zu parken – wird es dann nicht mehr geben. Künftig wird nur eine Variante angeboten, die 120 Euro kostet und die dazu berechtigt, sein Auto überall im entsprechenden Gebiet abzustellen. 

Für den Übergang zwischen den Regelungen gibt die Straßenverkehrsbehörde folgende Hinweise: Alle Inhaber/innen der bestehenden „alten“ 30-Euro-Parkausweise, die noch gültig sind (das Ablaufdatum ist auf dem Ausweis vermerkt), dürfen bis zum Ablauf der Gültigkeit des Parkausweises weiterhin nur die Parkplätze für das reine Bewohnerparken nutzen.

Für Antragsteller/innen, die bis zum Inkrafttreten der neuen Parkgebührenordnung einen Bewohnerparkausweis für 100 Euro erworben haben, ändert sich nichts.

Mehr zum Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)

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