Duldung des Gehwegparkens in der Sternmark endet
Bürgermeister Wright teilt mit, dass die Stadt Gießen in der Sternmark das bisher geduldete Gehwegparken beenden wird.
Das Parken wird zukünftig vom Schiffenberger Weg kommend nur noch in Fahrtrichtung rechts erlaubt sein, auf der linken Seite werden Haltverbotszeichen installiert.
Für eine Eingewöhnungszeit von ca. zwei Wochen werden durch die Stadtpolizei zunächst Hinweise auf das Falschparken auf dem Gehweg verteilt, die jedoch keine Verwarnungsgelder beinhalten. Danach werden Verwarnungsgeldverfahren eingeleitet und das bisher geduldete Gehwegparken geahndet.
Das Parken im absoluten Haltverbot ist nach Installation der Verkehrszeichen nicht mehr möglich, es muss mit Verwarnungsgeldern und Abschleppmaßnahmen gerechnet werden.
Insbesondere im Hinblick auf das Urteil des BVerwG Leipzig vom 06. Juni 2024 zur Rechtssache „Anspruch von Anwohnern auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen verbotswidriges Gehwegparken?“ (BVerwG 3 C 5.23), wird auch im Stadtgebiet Gießen das bisher noch geduldete Gehwegparken in allen Bereichen überprüft und entsprechend angepasst.