DIGI-Zuschuss: Zweiter Förderaufruf ab 01.09.2025
Die erste Zufallsauswahl der zweiten Förderrunde 2025 beginnt am Montag, den 01.09.2025.
Für bereits registrierte sowie noch nicht registrierte Unternehmen – einschließlich Freiberufler, die bei der Registrierung ebenfalls als Unternehmen gelten – besteht selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit zur Bewerbung für die 2. Förderrunde 2025. Das Bewerbungsportal bleibt geöffnet.
In der zweiten Förderrunde werden Fördermittel vergeben, die erst im Jahr 2026 ausgezahlt werden können. Das bedeutet, dass das geplante Digitalisierungsvorhaben entweder über den Jahreswechsel hinaus fortgeführt oder erst im Jahr 2026 begonnen werden kann. Sollte eine frühere Umsetzung möglich sein, kann eine Auszahlung noch im laufenden Jahr beantragt werden.
Ab Beginn der zweiten Förderrunde erfolgt jeweils zu Wochenbeginn eine neue Zufallsauswahl. Sobald die verfügbaren Fördermittel ausgeschöpft sind, wird das Bewerbungsportal für das Jahr 2025 geschlossen.
Bedingungen
- Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
- Die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
- Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben von bis zu 50 Prozent. Die Förderhöhe ist auf höchstens 10.000 EUR begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 EUR erfolgen.
- Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in welchen die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.
Zuwendungsfähige Maßnahmen sind
- die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,
- die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,
- die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.
Wichtiger Hinweis:
Alle Bewerbungen, die im Jahr 2024 nicht ausgewählt wurden, wurden mit Ablauf des Jahres 2024 gelöscht. Für eine Berücksichtigung in der Förderperiode 2025 ist daher eine erneute Bewerbung zwingend erforderlich.
Sofern Ihr Unternehmen im Bewerbungsverfahren angegeben hat, auch bei einer nicht erfolgreichen Teilnahme an zukünftigen Calls berücksichtigt werden zu wollen, wird Ihre Bewerbung automatisch in das jeweils nächste Auswahlverfahren übernommen. Eine erneute Bewerbung ist in diesem Fall nicht notwendig.
Quelle: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen