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19.06.2024

Bewohnerparkgebühren sollen erhöht werden

Bewohnerparken soll auch in Gießen teurer werden. Wie Bürgermeister Alexander Wright mitteilt, soll der Ausweis, der es Anwohner/innen ermöglicht, in einem begrenzten, ausgewiesenen öffentlichen Gebiet um ihre Wohnung zu parken, künftig 120 Euro pro Jahr kosten. Bisher kostete der reine Bewohnerparkausweis 30 Euro, die erweiterte Genehmigung, mit der man auch auf Flächen parken konnte, für die Parkgebühren erhaben werden, kostete 100 Euro. Künftig soll es nur noch eine einheitliche Gebühr in Höhe von 120 Euro geben. Zukünftig können die Bewohner/innen alle Parkplätze in der Bewohnerparkzone nutzen, die durch Zusatzzeichen für das Parken mit Bewohnerparkausweis freigegeben sind.

Eine entsprechende Vorlage hat der Magistrat beschlossen, die Stadtverordnetenversammlung muss das Vorhaben noch billigen. Dies betrifft die Inhaber/innen von aktuell rund 2.400 im Umlauf befindlichen Ausweisen. Darunter sind 1087 Bewohnerparkausweise für das erweiterte Bewohnerparken (100,-€) und 1.325 für das reine Bewohner-parken (30,-€).

Wie viele andere Städte auch will die Stadt Gießen damit eine Neuregelung des Straßenverkehrsgesetzes, das am 01.10.2020 in Kraft trat, nutzen, um die Bewohnerparkgebühren selbst zu bestimmen. Bisher war dies nicht möglich. Durch die Änderung – verbunden mit der hessischen Entscheidung, den Kommunen selbst eine freie Gestaltung zu überlassen – ist die bisherige Obergrenze von 30,70 Euro für einen Bewohnerparkausweis hinfällig. Wie Wright betonte, sei sie auch nicht mehr zeitgemäß gewesen. Gerade im Hinblick auf Stadtquartiere mit erhöhtem Parkdruck seien mehr Spielräume bei der Parkraumbewirtschaftung erforderlich. Die Kosten für den Verwaltungsaufwand sowie die Herstellungs- und Unterhaltungskosten würden durch die bisherige Gebühr auch nicht annähernd gedeckt. Und: Die Preise für andere Verkehrsmittel seien in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.

„Unsere Entscheidung für diese maßvolle Erhöhung spiegelt sich darin. Die vorgeschlagenen Gebührenhöhen sind mit Augenmaß und im Ermessen der örtlichen Verhältnisse kalkuliert worden."

Die durch die Erhöhung erzielten Mehreinnahmen sollen in den Umweltverbund fließen und in Projekte zur Förderung des Fußverkehrs investiert werden.

Die Parkgebührenordnung soll dahingehend angepasst und am 11. Juli 2024 in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Die neuen Gebühren sind dann ab dem Tag nach der Bekanntmachung gültig.

Infos rund um Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)

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