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05.11.2026

Führerscheinumtausch: Rechtzeitig an die Frist denken und am besten schon jetzt beantragen

Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden

Wer einen unbefristeten Kartenführerschein besitzt, der zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurde, muss diesen bis zum 19. Januar 2027 umtauschen. Der Landkreis Gießen rät dazu, den Antrag frühzeitig zu stellen. Denn so lassen sich längere Wartezeiten und Zeitdruck kurz vor Ablauf der Frist vermeiden.

Ob der eigene Führerschein betroffen ist, lässt sich anhand des Ausstellungsdatums auf der Vorderseite unter Ziffer 4a überprüfen. Eine Ausnahme gilt für Personen, die vor 1953 geboren wurden: Sie haben unabhängig vom Ausstellungsjahr ihres Führerscheins noch bis zum 19. Januar 2033 Zeit.

Beim Umtausch wird ausschließlich das Führerscheindokument erneuert. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Weder eine erneute Fahrprüfung noch ein Sehtest sind notwendig. Der neue EU-Kartenführerschein ist 15 Jahre gültig.

Umtausch-Antrag ist auch online möglich

Für den Antrag werden der bisherige Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel) sowie ein biometrisches Passfoto benötigt. Bei Vorlage eines Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich, die nicht älter als sechs Monate sein darf.

Der Umtausch kostet 26,50 Euro. Soll der neue Führerschein direkt an die Wohnanschrift geschickt werden, beträgt die Gebühr einschließlich Versand 32,80 Euro.

Besonders einfach ist die Antragstellung online - den Onlineantrag und weitere Infos zum Umtausch finden Sie hier:

Umtausch eines alten Führerscheins in einen neuen Führerschein

Eine eID wird dafür nicht benötigt. Alternativ kann der Umtausch nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde in Gießen oder der Außenstelle in Grünberg beantragt werden. Dafür empfiehlt es sich, den Antrag vorab herunterzuladen, auszufüllen und zum Termin mitzubringen.

Die Terminbuchung, das Antragsformular zum Herunterladen und weitere Informationen sind auf den Internetseiten des Landkreises zu finden: www.lkgi.de/fuehrerscheine 

Quelle: Landkreis Gießen

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