Rathaus

zu: Leichte Sprache
Seiteninhalt
25.06.2026

Sozialministerin Heike Hofmann übergibt Förderbescheid für barrierefreien Umbau der Villa Leutert

„Zusammen mit den Kommunen inklusive Strukturen schaffen“

Sozialministerin Heike Hofmann hat der Stadt Gießen am Donnerstag einen Bescheid über rund 600.000 Euro für den barrierefreien Umbau der Villa Leutert übergeben – ein denkmalgeschütztes Gebäude aus dem 19. Jahrhundert, das das Standesamt beheimatet und den Gießenerinnen und Gießenern ein beliebter Trauort ist. Jährlich werden dort unter anderem rund 400 Ehen und Lebensgemeinschaften geschlossen. Die Förderung erfolgt als Teil der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Die Summe deckt etwa 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ab. Stadträtin Astrid Eibelshäuser nahm den Förderbescheid für die Universitätsstadt entgegen.

„Ich freue mich, dass wir als Landesregierung dazu beitragen können, dass gerade Orte wie dieser, die von allen Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen werden, möglichst ohne Hindernisse nutzbar werden. Barrierefreiheit sichert gleichberechtigte Teilhabe, die wir auch als zentrales Anliegen in unserem Koalitionsvertrag verankert haben“, sagte Ministerin Hofmann.

Die Stadt möchte die Villa Leutert, die in den Jahren 1884 und 1885 erbaut und 1983 durch die Kommune erworben wurde, barrierefrei ausbauen. Dafür soll ein Aufzug installiert werden, mit dem der Trausaal, aber auch alle anderen Abteilungen des Standesamts barrierefrei erreicht werden können. Geplant ist auch ist der barrierefreie Ausbau der Toiletten. Behindertenparkplätze mit Zuwegung zum Gebäude werden in der Nähe des Aufzugs eingerichtet.

„Bei der Planung dieses Vorhabens ist es gelungen, den Belangen des Denkmalschutzes als auch der Barrierefreiheit weitestgehend zu entsprechen. Dies ist den konstruktiven Beratungen aller Beteiligten zu verdanken und zugleich ein gutes Beispiel, wie es gelingen kann, Barrierefreiheit auch in historischen Gebäuden zu realisieren und deren speziellen Charme auch für viele Menschen erlebbar zu machen“, so die für Hochbau und Denkmalschutz zuständige Stadträtin Eibelshäuser.

„Die UN-BRK ist und bleibt unsere Leitlinie. Ob Verwaltungsgebäude, kommunale Gemeinschaftseinrichtungen oder inklusive Spielplätze – auf Grundlage unserer Förderrichtlinie schaffen wir zusammen mit den Kommunen inklusive Strukturen. Gerade vor dem Hintergrund unserer alternden Gesellschaft ist Inklusion ein gesamtgesellschaftliches Thema. Wir haben eine Menge geschafft, aber es bleibt auch noch viel zu tun. Ich lade alle Menschen in Hessen herzlich dazu ein, sich an diesem Prozess zu beteiligen“, so die Sozialministerin abschließend.

Hintergrund UN-BRK:

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention-BRK) ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland gültig. Die Hessische Landesregierung hat den Prozess zur Umsetzung der BRK von Beginn an nachhaltig unterstützt. Die Bildung einer Stabsstelle im Hessischen Sozialministerium, deren Verstetigung als Referat „Vereinte Nationen Behindertenrechtskonvention“ sowie die gemeinsame, durch das Hessische Sozialministerium und das Hessische Kultusministerium eingerichtete staatliche Anlaufstelle nach Art 33 der BRK sind Deutschlandweit wegweisend und tragen in hohem Maße dazu bei, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen erfolgreich gelingt.

Quelle: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Newsletter

Bestellen Sie sich hier den Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.