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24.06.2026

Obacht beim Reisen mit Heimtier im Ausland

Veterinäramt weist auf Bestimmungen zum Tollwutschutz hin

Der zutrauliche Straßenhund am Café, die verschmuste Streunerkatze am Ferienhaus: Wer am Urlaubsort im Ausland einen Vierbeiner ins Herz schließt, darf diesen auf keinen Fall „einfach so“ und ohne Rücksicht auf geltende Impf- und Quarantäneregelungen über Staatsgrenzen nach Deutschland bringen – darauf macht das Veterinäramt des Landkreises Gießen aufmerksam. Verstöße gegen Bestimmungen zum Tollwutschutz können in bestimmten Fällen sogar als Straftat gelten.

Und auch wer den eigenen Hund oder die Katze von zuhause mit in die Ferien ins Ausland nehmen möchte, sollte sich rechtzeitig über die Regelungen im Urlaubsland informieren. Das ist vor allem wichtig, wenn Reisen in Länder außerhalb der EU geplant werden, die als nicht frei von Tollwut gelten. Denn dann sind bestimmte Fristen zu beachten. 

Für Heimtiere wie Hund, Katze oder Frettchen muss fürs Überqueren von Staatsgrenzen grundsätzlich ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Außerdem muss das Tier mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Das Anbringen des Chips und Ausstellen des Ausweises übernehmen Tierarztpraxen. Die Kennzeichnungsnummer des Chips wird im Ausweis eingetragen und abgeklebt, damit dieser ohne Zweifel dem Tier zugeordnet werden kann. Im Ausweis werden auch Nachweise über den Tollwut-Impfschutz erfasst. Wichtig: Erst muss das Tier den Chip erhalten und die Chipnummer überprüft werden, danach darf die Impfung erfolgen. Bis der Impfschutz gültig ist, dauert es 21 Tage – das muss bei der Reiseplanung unbedingt berücksichtigt werden. Denn zunächst muss das Tier nach der Impfung ausreichend Antikörper entwickeln.

Obacht bei Reisen mit jungen Tieren: Welpen, die jünger als 15 Wochen sind, dürfen nicht nach Deutschland hineingebracht werden – auch nicht auf einer Rückreise. Hintergrund ist auch hier der Tollwutschutz, denn die Impfung ist erst im Alter von zwölf Wochen möglich, danach sind 21 Tage Wartezeit erforderlich.

Wer mit mehr als fünf Tieren in ein anderes Land reist oder Tiere gewerblich über Grenzen bringt, hat zusätzlich zu den beschriebenen Regelungen weitere Bestimmungen zu beachten.

Weitere Informationen und Tipps zum Reisen mit Heimtieren gibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter www.bmel.de unter dem Menüpunkt Themen > Tiere > Haus und Zootiere:

BMEL - Haus- und Zootiere - Tipps zur Reiseplanung mit Tieren

BMEL - Haus- und Zootiere - Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU

Das Veterinäramt des Landkreises Gießen ist erreichbar unter Telefon 0641 9390 6200 und per E-Mail an poststelle.avv@lkgi.de

Quelle: Landkreis Gießen

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