Anpassung von Parkmarkierungen in den Seitenstraßen der Karl-Keller-Straße
Die Universitätsstadt Gießen wird in fünf Seitenstraßen im Bereich der Karl-Keller-Straße bestehende Parkflächen entfernen. Betroffen sind der Drosselweg, der Amselweg, der Taubenweg, der Finkenweg und der Starenweg.
Die Straßen liegen innerhalb einer Haltverbotszone. Parken ist dort nur in entsprechend gekennzeichneten Flächen erlaubt. Aufgrund wiederkehrender Beschwerden, insbesondere wegen nicht geleerter Mülltonnen, wurde die Situation vor Ort erneut überprüft.
Die Überprüfung hat ergeben, dass die Fahrbahnbreiten in den betroffenen Straßen lediglich bei etwa 4,90 bis 5,00 Metern liegen. Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung und der dazu bestehenden Rechtsprechung muss jedoch eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Metern freibleiben. Nur so kann eine ausreichende Durchfahrtsbreite, etwa für Entsorgungsfahrzeuge oder auch den Rettungsdienst, gewährleistet werden.
Da diese Mindestbreite bei parkenden Fahrzeugen in den markierten Flächen nicht eingehalten werden kann, können die Parkplätze in den genannten Straßen leider nicht erhalten bleiben. Die Stadt wird die entsprechenden Markierungen daher entfernen lassen müssen.
Mit dieser Maßnahme soll sichergestellt werden, dass die Straßen auch künftig sicher und zuverlässig genutzt werden können und insbesondere die Erreichbarkeit für notwendige Fahrzeuge wie Feuerwehr, Stadtreinigung etc. gewährleistet bleibt.