Blauzungenkrankheit: Nach Ausbruch wird zur Impfung von Ziegen, Schafen und Rindern geraten
Nach einem Ausbruch der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 im Landkreis Fulda ist Hessen nun landesweit von der Handelsrestriktionszone betroffen
Am 29. Mai 2026 wurde in einer Rinderhaltung im Landkreis Fulda das Virus der Blauzungenkrankheit (BTV) vom Serotyp 8 nachgewiesen. Das infizierte Rind war kurz nach der Probenentnahme an typischen Krankheitserscheinungen verendet. Nach EU-Recht muss damit um den Ausbruchsbetrieb eine Sperrzone mit einem Mindestradius von 150 Kilometern ausgewiesen werden. Damit wird die bisher bereits weite Teile Hessens umfassende Sperrzone auf das gesamte hessische Landesgebiet ausgedehnt. In der Sperrzone gelten insbesondere Einschränkungen für die Verbringung von Rindern, Schafen und Ziegen.
Die Wahrscheinlichkeit für eine Ausbreitung von BTV8 war aufgrund der bundesweiten Entwicklung des Seuchengeschehens in den vergangenen Monaten deutlich erhöht. Von einer weiteren, großflächigen Ausbreitung in den kommenden Sommermonaten ist auszugehen.
Zugleich ist BTV vom Serotyp 4 in den vergangenen Jahren in Frankreich und im Süden Österreichs aufgetreten. Es besteht die Gefahr, dass auch dieser Serotyp in den nächsten Jahren in Deutschland aufkommen wird.
Der Serotyp 3 war in den vergangenen Jahren bereits deutschlandweit festgestellt worden. Seit dem ersten Auftreten im Oktober 2023 wurden deutschlandweit mehr als 17.000 Ausbrüche amtlich festgestellt.
Bedingungen für die Verbringung von Tieren aus der Sperrzone
Da in Deutschland flächendeckend bisher nur der Serotyp 3 nachgewiesen wurde, muss im Falle des Auftretens anderer Serotypen besagte Sperrzone mit einem Radius von mindestens 150 Kilometern um den Ausbruch eingerichtet werden. Für die Verbringung von Tieren empfänglicher Arten aus der Sperrzone heraus gelten besondere Vorgaben. Innerhalb der Sperrzone bestehen keine Verbringungsbeschränkungen.
Alle Bedingungen für die Verbringung finden Sie hier zusammengefasst:
https://landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/blauzungenkrankheit
In Bezug auf BTV3 gelten innerhalb Deutschlands keine Verbringungsbeschränkungen.
Die Krankheit sorgt für Tierleid
Die Blauzungenkrankheit wird durch kleine blutsaugende Stechmücken (Gnitzen) übertragen und befällt Wiederkäuer. Rinder, Schafe und Ziegen können sich anstecken, aber auch Kameliden (Lamas und Alpakas). Erkrankte Tiere leiden schwer. Sie bekommen hohes Fieber, wirken apathisch und fressen nicht mehr. Nase und Mund sind gerötet und die Zunge schwillt an. Auch Bindehautentzündung kann ein Symptom sein. Außerdem kann sich Lahmheit zeigen und es kann zu Missbildungen oder Aborten beim Nachwuchs kommen. Das Virusgeschehen kann auch zu Todesfällen führen. Wenn Tierhalter Symptome erkennen, sollten sie umgehend den Hoftierarzt rufen, rät das Landwirtschaftsministerium.
Für den Menschen ist das Virus hingegen ungefährlich.
Impfung schützt Tiere vor schweren Krankheitsverläufen
Da Impfungen gegen einen der Serotypen keinen Schutz gegen die anderen Serotypen bieten, rät das Hessische Landwirtschaftsministerium Halterinnen und Haltern von Rindern, Schafen und Ziegen deshalb dringend, ihre Tiere jährlich gegen die Serotypen 3, 4 und 8 des Blauzungenvirus impfen zu lassen. Im Falle der Impfung gegen BTV 4 und 8 kann ein Kombinationsimpfstoff eingesetzt werden.
2026 wurden bereits fast 130.000 Rinder, 20.000 Schafe und 1.700 Ziegen in Hessen gegen BTV3 geimpft. Die Impfung sollte jährlich aufgefrischt werden. Nicht zuletzt dank einer guten Impfdecke wurden in Hessen im vergangenen Jahr nur wenige Ausbrüche der Blauzungenkrankheit festgestellt.
Quelle: Landkreis Gießen