Planungen zum Schutz vor Afrikanischer Schweinepest laufen weiter
Veterinäramt und Kommunen im Austausch
Das Veterinäramt des Landkreises Gießen und die Kreiskommunen verfolgen weiter die Planungen für einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Während einer Informationsveranstaltung wurden nun die Vorbereitungen für die Einrichtung und den Betrieb von Kadaversammelstellen vertieft. Bereits im Vorfeld war das Veterinäramt mit Kommunen während Vor-Ort-Terminen im Austausch gewesen.
Im Landkreis Gießen gab es bisher keinen Nachweis der ASP, es bestehen derzeit auch keine Beschränkungen. Sollte der Landkreis Gießen wegen eines Ausbruchs aber zu einer sogenannten ASP-Sperrzone werden, müssen Kadaversammelstellen errichtet werden.
Solche Sammelstellen sind erforderlich, wenn im Tierseuchenfall infizierte und tote Wildschweine gesucht, geborgen und unschädlich entsorgt werden müssen. Wo genau Kadaversammelstellen eingerichtet werden müssten, hängt jeweils von der Situation vor Ort ab. Nicht alle Kommunen wären in jedem Fall gleichermaßen davon betroffen. Wichtig sind möglichst kurze Anfahrtswege, befestigte und überdachte Flächen und Zuwege, Lade- und Ablademöglichkeiten, Wasser- und Kanalanschlüsse. In vielen Fällen erfüllen zum Beispiel Bauhöfe oder Kläranlagen diese Bedingungen. Praktische Erfahrungen aus den von der ASP betroffenen Landkreisen fließen in die Vorbereitungen ein.
ASP war vor rund zwei Jahren in Hessen erstmals bei einem Wildschwein im Landkreis Groß-Gerau nachgewiesen worden. Es folgten weitere Nachweise in angrenzenden Regionen von Südhessen und Rheinland-Pfalz sowie umfangreiche Vorkehrungen, um eine Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. In Südhessen waren auch Schweinehaltungen betroffen. Weitere Nachweise der ASP in Nordrhein-Westfalen vor rund einem Jahr hatten Einschränkungen zur Folge, die in Hessen die Landkreise Lahn-Dill, Marburg-Biedenkopf und Waldeck-Frankenberg betreffen.
ASP ist für Menschen nicht gefährlich. Infizierte Tiere sterben aber in fast jedem Fall nach großem Leiden. Die Tierseuche verursacht große wirtschaftliche Schäden.
Ein großes Dankeschön des Veterinäramts ging an alle Verantwortlichen der Kommunen und anderen Stellen, die an den Planungen mitarbeiten. „Die Situation in Südhessen hat gezeigt, dass über Nacht eine Tierseuchen-Lage entstehen kann, die über Jahre andauert“, sagt Christian Zuckermann, Dezernent für Veterinärwesen des Landkreises Gießen. „Nur gemeinsam mit vielen Beteiligten – Kreis, Kommunen, Jägerschaft, Landwirtschaft, Forst und andere – sind effektive Vorbereitung und Synergien möglich.“
Keine Speiseabfälle in der Natur hinterlassen!
Das Veterinäramt erinnert vor allem mit Blick auf Wanderungen und Ausflüge an den bevorstehenden langen Wochenenden daran, dass Speiseabfälle auf keinen Fall in der Natur zurückgelassen werden sollten. Denn Speisereste können eine Rolle bei der Verbreitung von ASP spielen. Der Erreger, ein Virus, kann sich sehr lange auch in verarbeiteten Fleisch- und Wurstwaren halten. (Wild-)Schweine können sich anstecken, wenn sie diese fressen. Speisereste sollten daher mitgenommen oder in einem geschlossenen Müllbehälter entsorgt werden.
Dies ist auch wichtig für Reisende im Fernverkehr an Rastplätzen. Gerade von mitgebrachten Fleisch- und Wurstwaren aus Ost- und Südosteuropa, wo die ASP grassiert, geht ein Risiko aus. Das Veterinäramt weist mit mehrsprachigen Plakaten an vielen Parkplätzen und Wanderstrecken darauf hin, dass Speiseabfälle nicht in der Natur entsorgt werden sollten.
Tote Wildschweine dem Veterinäramt melden
Wer während eines Spaziergangs oder einer Wanderung in Feld und Wald ein totes Wildschwein entdeckt, sollte dies dem Veterinäramt mit genauer Ortsangabe (am besten mit Geo-Koordinaten) mitteilen. Funde können bundesweit auch über https://tierfund-kataster.de gemeldet werden.
Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat hat weitere umfangreiche Informationen rund um ASP bereitgestellt unter www.schweinepest.hessen.de.
Das Veterinäramt des Landkreises Gießen ist erreichbar unter Telefon 0641 9390-6200, E-Mail: poststelle.avv@lkgi.de
Quelle: Landkreis Gießen