Haushalt 2026 genehmigt
Der Haushalt 2026 der Stadt Gießen ist genehmigt. Dies teilte Bürgermeister und Stadtkämmerer Alexander Wright mit. Das entsprechende Genehmigungsschreiben der Aufsichtsbehörde, des Regierungspräsidiums, ist am Montag dieser Woche beim Magistrat eingegangen. Damit endet in der Stadt die Zeit der "vorläufigen Haushaltsführung", in der keine neuen Projekte begonnen und keine freiwilligen - also nicht gesetzlich verpflichtende - Leistungen gezahlt werden dürfen. "Mit der Haushaltsgenehmigung bekommen wir nun wieder den Handlungsspielraum, den wir zur Gestaltung der Stadt dringend brauchen. Ob es Baumaßnahmen sind, Verbesserungen für die Infrastruktur oder Zuschüsse für Sport, Kultur oder Soziales - mit der Haushaltsgenehmigung kann Gießen wieder weiter entsprechend des Haushaltsplans gestaltet werden,“ so der Kämmerer. Das sei auch in Zeiten angespannter Finanzlage notwendig, so Wright. Gleichzeitig stellt die Genehmigung auch hohe Anforderungen an den Haushaltsvollzug: Da die Finanzkraft der Stadt sich verschlechtere, sind nach Vorgabe der Aufsicht die geplanten Maßnahmen nochmals kritisch auf den Prüfstand zu stellen. Wright dazu: „Dies zu berücksichtigen, möchte ich allen, die nun politisch Verantwortung in dieser Stadt übernehmen wollen, nahelegen. Denn die finanzielle Lage hat sich auch durch die kommunalen Wahlen nicht verändert.“
In der Begleitverfügung zur Genehmigung hat die Aufsichtsbehörde deshalb auch erneut einige Warnsignale angebracht. So wird zwar darauf hingewiesen, dass die Stadt ordentlich geplant habe – sowohl die Reduzierung der Investitionen auf 53,1 Mio gegenüber dem Vorjahr (63 Mio) wird angesichts der Lage positiv vermerkt als auch der bereits reduzierte Stellenplan wurde positiv hervorgehoben. Gleichwohl sei die Haushaltslage nach dem Bewertungssystem des Landes Hessen von „noch gesichert“ auf „eingeschränkt“ reduziert hat, stellt der RP fest.
Deshalb betont die Verfügung die hohe Bedeutung einer konsequenten Umsetzung des erlassenen Haushaltssicherungskonzeptes. Alle Maßnahmen der Kostenreduzierungen sollen ausgeschöpft werden, besonders notwendig seien die geplanten personalwirtschaftlichen Haushaltssicherungsmaßnahmen.
Zudem müsse künftig genau geprüft werden, ob wirklich alle veranschlagten Aufwendungen und Auszahlungen auch getätigt werden müssten. Denn auch wenn der Fehlbedarf von rund 46,7 Mio Euro im Haushalt 2026 aus Rücklagen ausgeglichen werden könne, müsse auch mit Blick auf die „weiterhin schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die fortbestehenden Unsicherheiten infolge globaler Entwicklungen“ vorausschauend gehandelt werden, so die Verfügung. Die Genehmigung ist deshalb mit Auflagen verbunden:
- So sollen künftig bei Investitionen Wirtschaftlichkeitsvergleiche und Folgekostenberechnungen der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden; das gilt auch für erhebliche Instandhaltungs- Instandsetzungs- und vergleichbare Maßnahmen
- eine Nettoneuverschuldung ist zu vermeiden
- Verpflichtungsermächtigungen sind auf unbedingt erforderlichen Umfang zu begrenzen
- Gebühren und Beiträge sollen laufend überprüft und angepasst werden
- die freiwilligen (nicht-gesetzlichen) Leistungen der Stadt sollen auf 4,85 Mio. € begrenzt bleiben
- Darüber hinaus unterstreicht die Aufsichtsbehörde das vorhandene Risiko der vollständigen Aufzehrung der vorhandenen Liquidität im Haushaltsjahr 2026 und damit der dauerhaften Notwendigkeit zur Aufnahme von Liquiditätskrediten.
Genehmigte Fassung des Haushalts und regelmäßige Berichte zum Haushaltsvollzug