Hinweise zu nicht angekommenen Briefwahlunterlagen
Gut jede*r vierte Wahlberechtigte hat bereits die Briefwahlunterlagen für die anstehenden Kommunalwahlen beantragt. Doch während es bei dem Großteil der Antragssteller*innen reibungslos funktioniert, gibt es doch bei jeder Wahl wieder einige, deren Briefwahlunterlagen leider nicht beim ersten Versuch zugestellt werden können. Daher möchte das Wahlamt der Stadt Gießen nun nochmal auf die wichtigsten Punkt in der Briefwahl hinweisen:
Sobald der Antrag im Briefwahlbüro bearbeitet und damit ein Wahlschein ausgestellt wurde, können die Antragssteller*innen nur noch mit diesem Wahlschein an der Wahl teilnehmen. Im Wählerverzeichnis ist der Wahlschein als Sperrvermerk hinterlegt, um doppelte Wahlteilnahmen auszuschließen.
Anträge werden im Regelfall am selben oder dem nächsten Werktag bearbeitet und werden am Tag darauf bei der Post eingeliefert. Die Zustellung durch die Post erfolgt dann wiederum zwei bis drei Tage später. Zwischen dem Antrag und der Zustellung der Briefwahl liegt im Normalfall maximal eine Woche. Wenn also die Unterlagen nach einem Antrag noch nicht angekommen sind, sollten die betroffenen Wähler*innen unbedingt rechtzeitig beim Wahlamt der Stadt Gießen nach ihren Unterlagen fragen. Am Wahltag selbst lässt sich die Situation oftmals nur sehr schwer auflösen, daher sollten diese Fälle vor dem Wahlwochenende geklärt werden.
Das Wahlamt empfiehlt dabei eine direkte Nachfrage per E-Mail oder Telefon. Einen weiteren Antrag zu stellen, verzögert die Bearbeitung stattdessen weiter, da hier zunächst die Gründe des zweiten Antrags geklärt werden müssen.
Wer seinen Wahlschein erhalten hat, kann neben der Briefwahl auch in eines der Gießener Wahllokale gehen – dabei muss neben dem Wahlschein auch der Ausweis mitgebracht werden. Die fertig verpackten orangenen Wahlbriefe mit den Briefwahlstimmen können am Wahltag noch bis 18 Uhr in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen, jedoch nicht im Wahllokal abgegeben werden.
Die Abteilung Wahlen der Stadtverwaltung Gießen ist unter der Telefonnummer 0641 306-2011 oder der E-Mailadresse wahlen@giessen.de erreichbar. Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter www.giessen.de/wahlen.