Stadt bittet Grundstücksbesitzende, Hecken zurückzuschneiden
Ein Drittel aller Wege werden in Gießen zu Fuß zurückgelegt. Dabei gibt es leider immer wieder Barrieren, die aber leicht zu beseitigen sind: Die vorhandenen Gehwege werden häufig durch Hecken in ihrer ursprünglichen Breite eingeschränkt. Besonders ärgerlich ist dies für Senior*innen mit Gehhilfen, Rollstuhlfahrende und Sehbehinderte, aber auch Eltern mit Kinderwagen und Rad fahrende Kinder leiden darunter. Die Stadt bittet deshalb Haus- und Grundbesitzer*innen darum, ihre privat angepflanzten Bäume, Hecken und Sträucher, die auf Straßen und Gehwege ragen, regelmäßig bis mindestens zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Dazu sind die kommenden Wochen eine gute Gelegenheit: Die Vegetationsperiode ist vorbei – und in der letzten Novemberwoche sammelt die Stadtreinigung kostenlos Schnittgut ein. Die Bündel dürfen dabei nicht länger als 1,20 Meter und nicht schwerer als 35 Kilogramm sein und müssen mit Kordel aus Naturfasern gebunden werden. Pro Grundstück wird eine Menge von bis zu einem Kubikmeter kostenlos abgeholt; größere Mengen können nach vorheriger Anmeldung (mindestens drei Werktage vorher telefonisch unter 0641-306 1639 oder per Mail an stadtreinigung@giessen.de) kostenpflichtig abgeholt werden. Zusätzlich können bis zu zwei Kofferraumladungen pro Jahr (je ca. 0,5 cbm) kostenlos im Abfallwirtschaftszentrum in der Lahnstraße angeliefert werden. Bis zum Beginn der Vegetationsperiode am 1. März sind größere Schnitte möglich. Schonende Form- und Pflegeschnitte sowie behördlich angeordnete oder zugelassene Schnitte, die verkehrsgefährdende Situationen beseitigen, können ganzjährig erfolgen.
Beim Schneiden sollte auch bedacht werden, dass viele Sträucher schnell wachsen – es reicht daher nicht aus, wenn die Hecke unmittelbar nach dem Schnitt die erforderliche Höhe oder Breite hat aber im Frühjahr in kurzer Zeit wieder Straßen und Wege zu wuchert. Zum Rückschnitt sind die Grundstücksbesitzer*innen verpflichtet: Nach Hessischem Straßengesetz sind sie verkehrssicherungspflichtig und haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs ihrer Begrünung entstehen. Deshalb rät die Stadt: Bitte frühzeitig selbst handeln.
Dabei gilt als besonderer Hinweis: Freiräume müssen auch in der Höhe eingehalten werden – und zwar 2,50 Meter über Gehwegen und sogar 4,50 Meter über einer Fahrbahn. Das Licht der Straßenlaternen sollte auch die Umgebung beleuchten, Verkehrszeichen müssen rechtzeitig gesehen werden und größere Fahrzeuge, wie z. B. Müllwagen oder Busse, problemlos durchkommen können.