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13.11.2025

Mehr Sicherheit durch Sichtbarkeit - Gilt nicht nur für Radfahren im Winter

Morgens bleit es länger dunkel und schon am späten Nachmittag setzt die Dämmerung wieder ein. Regen, Nebel oder Schnee erschweren auch tagsüber oft die Sicht wie auch die Sichtbarkeit. Trotzdem kann das Fahrrad im Alltag weiter genutzt werden, sei es auf dem Weg zur Arbeit oder in der Freizeit. Radfahrende sind jedoch ohne „Knautschzone“ unterwegs. Insbesondere bei Schmuddelwetter und Dunkelheit ist es deshalb besonders wichtig, von anderen Verkehrsteilnehmenden frühzeitig gesehen zu werden. Ausweichen auf den Gehweg ist keine Lösung und rechtlich grundsätzlich nicht zulässig.

„Bei Dunkelheit sind Radfahrende mit dunkler Kleidung ohne Beleuchtung noch auf 25 Meter Entfernung kaum zu erkennen. Der Anhalteweg bei 50 km/h ist aber deutlich länger. Deshalb bei Dunkelheit und schlechter Sicht immer mit Licht radeln. So haben Autofahrende eine Chance rechtzeitig zu bremsen. Es geht um Ihre Sicherheit!“, so Bürgermeister Alexander Wright. Zum verkehrssicheren Fahrrad gehören ein weißer Schweinwerfer und ein rotes Rücklicht. Die Beleuchtung darf auch ansteckbar sein. Zusätzlich müssen vorne ein weißer und hinten ein roter Reflektor angebracht sein, die aber auch in der Beleuchtung integriert sein können. Hinzukommen je zwei gelbe Reflektoren an den Speichen jedes Rades oder weiße ringförmige Reflektorstreifen am Fahrradmantel, außerdem gelbe Reflektoren in den Pedalen.

Bürgermeister Wright rät auch dazu, die eigene Sichtbarkeit zusätzlich durch helle Kleidung, noch besser aber mit Hilfe von reflektierenden Elementen oder Hilfsmitteln wie Reflektorbändern weiter zu steigern. „Damit sind Sie bereits auf über 100 Meter Entfernung deutlich zu sehen.“

Ohne Beleuchtung werden harmlose Situationen schnell gefährlich. Deshalb ist das Fahren ohne Licht eine Ordnungswidrigkeit und wird von der (Stadt-)Polizei geahndet. Ohne Beleuchtung zu radeln, kann aber nicht nur körperlich schmerzhaft enden, sondern auch finanziell. Sollte es zu einem Unfall kommen so haben Gerichte Radfahrenden wegen fehlender Beleuchtung wiederholt eine Mitschuld am Unfall gegeben.

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