Waffenverbotszonen werden eingerichtet
Es wurde lange diskutiert, analysiert und beraten. Und letztlich hatte noch eine veränderte Zuständigkeitsregel aus Wiesbaden zu Verzögerungen geführt. Nun ist es geklärt: In der Stadt Gießen wird es ab dem 1. November zwei Waffenverbotszonen geben. Das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen ist demnach künftig von Donnerstag bis Samstag in den Abend- und Nachtstunden (jeweils von 22 bis 6.00 Uhr des Folgetags) in einem Teilbereich der Ludwigstraße (zwischen Bismarckstraße und Liebigstraße) verboten. In einem Teilbereich der Innenstadt innerhalb des Anlagenrings ist dies täglich von 13 bis 6 Uhr des Folgetages nicht erlaubt. Das betrifft den Seltersweg selbst vom Selterstor bis zur Walltorstraße sowie alle westlich zwischen dem Seltersweg und der Nordanlage sowie der Bahnhofstraße und Neustadt liegenden Straßen.
Mit der Einrichtung der Waffenverbotszonen soll vor allem präventiv und vorsorgend gehandelt werden – es geht um den Schutz der Menschen vor durch Waffen erzeugten Straftaten, begründet die Stadt. Die Entscheidung basiert auf einer umfassenden Auswertung von sieben Jahren Kriminalitätsdaten (2018–2024) durch das Polizeipräsidium Mittelhessen. Dabei zeigte sich, dass rund ein Fünftel aller im Stadtgebiet begangenen Straftaten mit Waffenbezug in den jetzt festgelegten Bereichen registriert wurden. In 2024 ist zwar ein leichter Rückgang der Fallzahlen festgestellt worden, dies führen Polizei und Stadt allerdings auf verstärkte Kontrollen im Rahmen der Initiative „Sicheres Gießen“ zurück. Die Schwerpunkte zeigten sich allerdings auch in dem Jahr.
Bei der Gebietsauswahl und den Zeiten des Verbots hat sich die Stadt nicht nur von den vorgelegten Kriminalitätszahlen leiten lassen. Das Waffengesetz sieht ausdrücklich vor, dass Waffenverbotszonen nicht nur an „kriminalitätsbelasteten Orten“, sondern auch dort eingerichtet werden können, wo sich viele Menschen gleichzeitig aufhalten. Deshalb soll der komplette Innenstadtbereich künftig ab Mittag eine Waffenverbotszone werden. Denn dort halten sich durch Kunden, Besucherinnen und Besucher, Beschäftigte und Gäste in Geschäften, bei Dienstleistern und Lokalitäten besonders viele Menschen auf.
Ziel ist es, die spontane Verfügbarkeit gefährlicher Gegenstände in Konfliktsituationen zu verhindern und dadurch das Risiko schwerer Verletzungen zu senken. Durch klar abgegrenzte Zonen wird zudem die Kontrollmöglichkeit der Polizei verbessert. Die Stadt ist überzeugt, dass niemand mit einer Waffe in der Innenstadt unterwegs sein muss. Die Maßnahme stellt daher keinen unangemessenen Eingriff in Persönlichkeitsrechte dar, sondern stärkt das Sicherheitsgefühl vieler Bürgerinnen und Bürger.
Die Waffenverbotszonen sind Teil eines umfassenden Ansatzes: Sie ergänzen die im Sommer vorgestellten Maßnahmen des „Masterplans Kommunale Sicherheit“, in dem sowohl präventive als auch ordnungs- und gesellschaftspolitische Schritte zusammengeführt werden – etwa das Nacht-Taxi für Frauen oder verstärkte gemeinsame Kontrollen von Stadt und Polizei an neuralgischen Punkten. Eine Waffenverbotszone ist dabei kein Allheilmittel, aber ein sinnvoller und verhältnismäßiger Baustein in einem abgestimmten Gesamtkonzept für mehr Sicherheit in Gießen.
Das Verbot gilt ausschließlich im öffentlichen Raum und betrifft nicht Personen mit berechtigtem Interesse, etwa Handwerker oder Beschäftigte im Sicherheitsgewerbe. Damit bleibt die Regelung rechtlich ausgewogen und verhältnismäßig.
Die Stadt folgte mit dieser Maßnahme auch einer eindeutigen Empfehlung des Polizeipräsidiums Mittelhessen, das diesen Vorschlag Ende August 2025 in einem Bericht mit Zahlen und Analysen aus den Jahren 2018 bis 2024 begründete.
Die Gießener Rechtsverordnungen sollen am kommenden Samstag veröffentlicht werden. Schilder, die die Zonen und die gültigen Verbotszeiten kennzeichnen, werden im Laufe des Monats aufgestellt.