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23.04.2024

Vorbereitungen der Europawahl laufen auf Hochtouren

Briefwahl beginnt ab 29. April

Die nächste Wahl des Europäischen Parlaments steht am 9. Juni 2024 an. Die Vorbereitungen im Wahlamt laufen bereits seit längerem. Nun werden die Wählerverzeichnisse aufgestellt und es beginnt die Briefwahl.

Am kommenden Sonntag (28.04.2024) sind es noch genau sechs Wochen bis zur Europawahl – der Zeitpunkt, an dem die Wählerverzeichnisse aufgestellt werden. Alle an diesem Tag mit Hauptwohnsitz in Gießen gemeldeten und wahlberechtigten Personen werden automatisch eingetragen. Wer sich erst nach dem 28.04. in Gießen mit Hauptwohnsitz meldet, kann sich auf Antrag eintragen lassen oder am vorherigen Wohnort wählen.

Wer bereits vor dem Wahltag die Stimme abgeben möchte, kann ab Montag (29.04.2024) per Brief wählen. Gießener Wahlberechtigte haben mehrere Möglichkeiten, die Briefwahlunterlagen bei der Stadt Gießen zu beantragen: über den Online-Antrag, formlos per E-Mail (wahlen@giessen.de), Fax (0641 306-2700) oder auf dem Postweg. Bei formlosen Anträgen ist unbedingt der vollständige Name, die Anschrift und das Geburtsdatum anzugeben. Eine telefonische Beantragung der Briefwahl ist – wie auch bei vergangenen Wahlen - nicht zulässig.

Wer persönlich ins Briefwahlbüro kommt, kann dort direkt vor Ort seine Stimme abgeben. Das Briefwahlbüro befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses und ist montags bis donnerstags von 8:00 bis 18:00, freitags von 8:00 bis 13:00 und samstags von 10:00 bis 13:00 Uhr geöffnet. Ausnahmen gibt es am Wahlwochenende selbst: Am letzten Freitag (07.06.) hat das Briefwahlbüro bis 18:00 Uhr geöffnet und am Wahlsamstag (08.06.) ist das Briefwahlbüro nicht mehr geöffnet.

Wer die Unterlagen für eine andere Person wie etwa den Partner oder die Eltern mitnehmen möchte, benötigt eine schriftliche Vollmacht der betreffenden Person(en). Um Missbrauch auszuschließen, dürfen nicht mehr als vier Vollmachten vorgelegt werden.

Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlbenachrichtigungen gehen allen Wahlberechtigen spätestens bis zum 19. Mai zu. Eine Wahlbenachrichtigung erhalten zum ersten Mal auch alle ab 16 Jahren, da für die Europawahlen das Mindestalter gesenkt wurde. Wie gewohnt befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein Vordruck zur Beantragung der Briefwahlunterlagen sowie ein QR-Code zum Onlineantrag.

Zur Teilnahme an der Wahl sind außerdem auch die Unionsbürgerinnen und –bürger aus den übrigen Mitgliedsstaaten berechtigt. Hierfür ist einmalig ein Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis nötig. Diejenigen, die bereits bei einer vergangenen Europawahl einen solchen Antrag gestellt haben, erhalten auch in diesem Jahr automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Wer noch keinen Antrag gestellt hat, kann sich auf den Seiten der Bundeswahlleiterin (www.bundeswahlleiterin.de) informieren und den Antrag bis spätestens 19.05. bei der Stadt Gießen stellen.

Für die Europawahl werden übrigens noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht, die sich am Wahltag in einem allgemeinen oder Briefwahlvorstand engagieren möchten. Für diese verantwortungsvolle und interessante Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 € gezahlt. Die Anmeldung ist über das Online-Formular möglich.

Für Fragen ist die Abteilung Wahlen der Stadtverwaltung Gießen unter der Telefonnummer 0641 306-2011 erreichbar.

Weitere Infos zur Europawahl

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