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21.10.2022

SARS-CoV-2- Arbeitsschutzverordnung ab 1. Oktober

Die derzeit vorherrschende Omikron Variante BA5 bewirkt – anders als die Infektionswellen in den Vorjahren – bereits während der Sommermonate ein erhöhtes Infektionsgeschehen. Für die anstehende kühle Jahreszeit steht zu erwarten, dass die Infektionszahlen ansteigen.

Daher müssen, wie in vielen anderen Lebensbereichen auch, im Arbeitsleben erneut Schutzmaßnahmen getroffen werden, um das Infektionsgeschehen beherrschbar zu gestalten. Es geht auch darum, krankheitsbedingte Ausfallzeiten von Beschäftigten zu reduzieren und Belastungen des Gesundheitswesens, der kritischen Infrastrukturen sowie der Wirtschaft zu minimieren.

Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung enthält die bekannten, im Verlauf der Pandemie bewährten Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes:

Festlegung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen im betrieblichen Hygienekonzept, dabei sind insbesondere die folgenden Maßnahmen zu prüfen:

  • die Umsetzung der AHA+L-Regel an den Arbeitsplätzen und
  • Verminderung der betriebsbedingten Personenkontakte, z.B. durch Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen und
  • Angebot von Homeoffice.
  • Maskenpflicht überall dort, wo technische und organisatorische Maßnahmen zum Infektionsschutz allein nicht ausreichen.
  • Testangebote für alle in Präsenz Beschäftigten.

Außerdem besteht die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Erhöhung der Impfquote und Unterstützung der Beschäftigten bei der Wahrnehmung von Impfangeboten beizutragen.

mehr Informationen auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit

 

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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