Neue Corona-Regeln ab dem 4. März
Aus der PM des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration vom 3. März:
Ab 4. März 2022 treten in Hessen die bereits im Februar in Folge der Beratungen der Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern angekündigten und beschlossenen neuen Corona-Regeln in Kraft. Sie bringen behutsame Lockerungen vor allem die Gastronomie und Veranstaltungen betreffend. Letztere dürfen wieder von mehr Menschen besucht werden, wobei entscheidend ist, ob sie drinnen oder unter freiem Himmel stattfinden:
- Bei mehr als zehn Besucherinnen und Besuchern gilt bei allen Veranstaltungen die 3G-Regel
- Bei mehr als 500 Teilnehmenden/Zuschauenden gilt die 2G-Plus-Regel
- An Veranstaltungen im Freien können bis zu 25.000 Menschen teilnehmen
- Für die 500 Plätze übersteigende Kapazität ist eine maximale Auslastung von 75 Prozent zulässig
- An Veranstaltungen in Innenräumen können maximal 6.000 Menschen teilnehmen
- Für die 500 Plätze übersteigende Kapazität ist eine maximale Auslastung von 60 Prozent zulässig
Nachweis im Innenbereich
Darüber hinaus ist in den meisten Innenbereichen ein 3G-Nachweis ausreichend. Das heißt, der Zugang ist für Geimpfte, Genesene und Personen mit aktuellem negativen Test möglich. Konkret betrifft dies folgende Einrichtungen:
- Sporthallen, Fitnessstudios, Saunen und Hallenbäder
- Innenräume von Zoos, botanischen Gärten und Freizeitparks
- Spielbanken und Spielhallen
- Schlösser, Museen, Galerien und Gedenkstätten
- alle körpernahen Dienstleistungen
- Hotels und Gastronomiebetriebe
Bars und Clubs
Für Bars und Clubs sind die Regelungen anders gestaltet – hier muss im Innenbereich immer 2G-Plus umgesetzt werden – außerdem ist der Betrieb wie folgt zu regeln:
- In Diskotheken, Bars und Clubs gilt im Außenbereich 2G, außerdem eine Kapazitätsbeschränkung auf 75 Prozent ab dem ersten Gast – im Innenbereich gilt neben 2G-Plus eine Kapazitätsbeschränkung auf 60 Prozent der Gesamtkapazität.
Schulen
Eine weitere Änderung tritt zudem am Montag, 7. März 2022, in Kraft: Dann entfällt für alle Schülerinnen und Schüler in Hessen die Maskenpflicht am Sitzplatz.
Alle Maßnahmen gelten vorläufig bis zum 20. März.
Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration