Internationaler Tag gegen Gewalt: Eine öffentliche Gedenk-Stunde für die Opfer von Femiziden. Femizid heißt: Ein Mann bringt eine Frau um.
Am 25.11. ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen.
Das Büro für Frauen und Gleichberechtigung sagt:
Es muss etwas gegen Gewalt an Frauen getan werden.
Die Gesellschaft muss etwas tun.
Und die Politik muss etwas tun.
Im Jahr 2024 werden wieder Frauen ermordet.
Daran denken verschiedene Gruppen zusammen.
Die Gruppen sind:
- das autonome Frauen-Haus
- die Omas gegen Rechts
- das Stadt-Theater
- der Weiße Ring
- die Service-Clubs Soroptimisten und Zontas.
In Deutschland gibt es immer mehr Gewalt gegen Frauen und Mädchen.
Das ist ein großes Problem.
Das Bundeskriminalamt hat einen Bericht gemacht.
Der Bericht ist vom 21.11.
In dem Bericht steht:
Es gab im Jahr 2024 187.128 Opfer von häuslicher Gewalt.
Häusliche Gewalt heißt:
Die Gewalt passiert zu Hause.
Die Zahl ist 3,5 Prozent höher als im Jahr davor.
308 Frauen wurden von ihren Partnern oder Ex-Partnern getötet.
Es gibt auch viele andere Straftaten gegen Frauen und Mädchen.
Zum Beispiel:
- Vergewaltigungen
- Körperverletzungen
- versuchte Tötungen
- Beleidigungen
- digitale Gewalt.
Digitale Gewalt heißt:
Die Gewalt passiert im Internet.
Frank Tilo Becher ist Ober-Bürgermeister.
Frank Tilo Becher sagt:
Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache.
Gewalt gegen Frauen ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte.
Wir müssen etwas dagegen tun.
Und wir müssen die Frauen schützen.
Dafür gibt es die Istanbul-Konvention.
Die Istanbul-Konvention ist ein Vertrag vom Europa-Rat.
Der Vertrag ist gegen Gewalt an Frauen.
Und der Vertrag ist gegen häusliche Gewalt.
Viele Länder haben den Vertrag unterschrieben.
Deutschland hat den Vertrag auch unterschrieben.
Die Länder müssen sich an den Vertrag halten.
Das heißt:
- Sie müssen Frauen schützen
- Sie müssen etwas gegen Gewalt tun
- Sie müssen Täter bestrafen.
Die Stadt Gießen will mehr gegen Gewalt an Frauen tun.
Die Stadt Gießen hat dafür eine Stelle eingerichtet.
Die Stelle heißt: Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul Konvention.
Die Stelle ist im Büro für Frauen und Gleich-Berechtigung.
Maren Ampt arbeitet dort.
Maren Ampt hat in den letzten Monaten einen Bericht gemacht.
Der Bericht ist über die Hilfen und Schutz-Einrichtungen in der Region.
Den Bericht hat sie zusammen mit dem Landkreis Gießen gemacht.
Und sie hat den Bericht mit vielen anderen Menschen aus dem Hilfe-System gemacht.
In dem Bericht steht:
- Gibt es genug Hilfen?
- Können alle Menschen die Hilfen benutzen?
Zum Beispiel Menschen mit Behinderung.
Die Stadtverordneten haben gesagt:
Das muss man tun.
Und das muss man ändern.
Zum Beispiel:
Es soll eine Beratungs-Stelle für Opfer von Gewalt geben.
Die Gewalt ist gegen ein bestimmtes Geschlecht.
Der Bericht wurde am 20.11.25 von der Stadtverordnetenversammlung fertig gemacht.
Der Bericht ist jetzt auf der Internet-Seite von der Stadt Gießen.
Das neue Gesetz gegen Gewalt
Deutschland hat ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt: Gewalthilfegesetz.
Das Gesetz gibt es seit Januar 2025.
Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt für die Istanbul-Konvention.
Das Gesetz ist für Frauen und Kinder.
Die Frauen und Kinder haben Gewalt erlebt.
Das Gesetz sagt:
Die Frauen und Kinder sollen Hilfe bekommen.
Zum Beispiel:
- Schutz
- Beratung.
Die Städte müssen die Hilfe jetzt geben.
Das ist jetzt eine Aufgabe von den Städten.
Vorher war das freiwillig.
Das ist wichtig für Deutschland.
So kann man besser gegen Gewalt arbeiten.
Zum Beispiel:
- Gewalt gegen Frauen
- Gewalt in der Familie.
Die Menschen sollen überall Hilfe bekommen.
Es gibt zu wenig Hilfe für Menschen in Deutschland.
Das soll sich ändern.
Das steht im Gesetz.
Zum Beispiel gibt es zu wenig Plätze in Frauenhäusern.
Es fehlen 14.000 Plätze.
Die Regierung will mehr Frauen-Häuser bauen.
Dafür gibt die Regierung 2,6 Milliarden Euro aus.
Bis zum Jahr 2036 sollen die neuen Frauen-Häuser fertig sein.
Manche Menschen finden das Gewalthilfegesetz nicht gut.
Das Gesetz hilft nicht allen Menschen.
Zum Beispiel:
- transgeschlechtlichen Menschen
- intergeschlechtlichen Menschen
- non-binären Menschen.
Das Gesetz hilft nur Frauen.
Das ist nicht gerecht.
Das Gesetz sagt auch:
Es soll weniger Gewalt geben.
Dafür soll es Programme geben.
Aber das Gesetz sagt nicht genau:
So sollen die Programme sein.
Die Gleichstellungsbeauftragten kennen die Situation vor Ort.
Sie wissen:
So kann man das Gesetz in den Städten und Gemeinden gut umsetzen.