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20.02.2024

Giftige Flüssigkeiten gehören nicht ins Wasser

MWB – Mittelhessische Wasserbetriebe informieren: Schadstoffe der korrekten Entsorgung zuführen und Wasserqualität schützen

Für uns alle ist es selbstverständlich, dass sauberes Wasser aus dem Wasserhahn kommt. Damit das auch in Zukunft so bleibt, müssen wir alle gemeinsam dafür sorgen, die kostbare Ressource Wasser zu schützen und zum Beispiel bestimmte Schadstoffe nicht über Sinkkästen (Gullys) oder die Toilette entsorgen.

Kanäle von Sinkkästen (Gullys) werden in sogenannte Vorfluter geleitet, also in Gewässer wie die Wieseck und die Lahn. Alles, was durch Sinkkästen fließt, gelangt durch die Kanäle direkt in die Umwelt und in Gewässer. Aus diesem Grund darf durch einen Sinkkasten ausschließlich Regenwasser fließen. Das Abwasser aus häuslichen Toiletten, Spülbecken oder auch Ausgussbecken fließt durch Kanäle zum Klärwerk und wird dort gereinigt, bevor es in die Lahn geleitet wird. Bestimmte Schadstoffe, wie giftige Chemikalien, Farbreste, Unkrautvernichter, Medikamente etc. dürfen weder durch Sinkkästen noch durch Toiletten entsorgt werden. Viele Schadstoffe im Abwasser können im Klärwerk nur schwer und oft nicht vollständig herausgefiltert werden. Die Wasserqualität unserer Flüsse und Seen verschlechtert sich durch Schadstoffe insgesamt.

„Nicht nur ein Gemisch aus Wasser, Seife, Urin und Kot landen im Gießener Abwasser und somit im Klärwerk. Auch flüssige Stoffe, wie zum Beispiel Farbreste, Nagellackentferner und Medikamente oder feste Stoffe wie Wattestäbchen, Feuchttücher und Windeln, befinden sich im darin. Denn leider wird die Toilette häufig als Mülleimer verwendet. Das stellt ein großes Problem dar: für alle Lebewesen, für die Kanäle und für die Kläranlage. Es ist enorm wichtig, giftige Abfälle korrekt zu entsorgen. Wir müssen das kostbare Gut „Wasser“ schützen und dürfen darin keine Schadstoffe einbringen.“, so Thomas Becker, Bereichsleiter Abwasserreinigung bei MWB.

Sinkkästen, Toiletten und auch Spülbecken sind keine Mülleimer. Schadstoffhaltige Flüssigkeiten wie z. B. Farbreste oder Lacke und andere giftige Flüssigkeiten müssen z.B. über die örtliche Schadstoffsammelstelle entsorgt werden. Medikamente können über den Restmüll oder auch die örtliche Schadstoffsammelstelle entsorgt werden.

Weitere Infos zum Thema „Was gehört ins Abwasser und was nicht?“ gibt es auf der Website des MWB.

Weitere Infos rund um Regenwasser

Quelle: MWB - Mittelhessische Wasserbetriebe

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