Gießener Fahrplan für Grundsteuer-Reform vorgestellt
Ab 2025 muss es bundesweit eine neue Grundsteuer geben. Dies ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht das bisherige Verfahren zur Ermittlung der Grundstückswerte für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Messbeträge mussten neu ermittelt werden. Das sind die Beträge, die den Wert eines Grundstückes (bebaut und/oder unbebaut, je nach Nutzung) festlegen. Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung der Grundsteuer verlangt. Aktuell werden noch Grundstückswerte von 1964 in Westdeutschland genutzt. Die Grundstücke sollten zum 1. Januar 2022 neu bewertet werden, danach fortlaufend. Man verspricht sich davon mehr Gerechtigkeit in der Steuerlast der Eigentümer/innen.
Diese Ermittlung ist nun abgeschlossen. Mehr als 95 Prozent aller Grundstückseigentümer in Hessen haben einen Bescheid vorliegen, der den neuen "Grundsteuermessbetrag" ausweist. Aber: Dieser sagt noch nichts darüber aus, wieviel Grundsteuer konkret ein/e Eigentümer/in ab 2025 zahlen muss. Denn dazu braucht es den von den Städten/Gemeinden festzulegenden "Hebesatz" - einen Faktor, der mit dem Messbetrag verrechnet - erst die Höhe der Steuer festlegt.
Diese Festlegung des Hebesatzes wird nun in Gießen im Herbst die Stadtverordnetenversammlung beschäftigen. Denn die Summe der Einnahmen, die die Stadt aus der Grundsteuer erzielt, soll auch nach der Reform gleichbleiben. Dazu hat Bürgermeister und Stadtkämmerer Alexander Wright nun Ausführungen gemacht und einen Fahrplan vorgelegt.
"Wir halten uns auch in Gießen daran: Die Reform der Grundsteuer soll mehr Gerechtigkeit schaffen. Sie ist nicht dafür gemacht und gedacht, der Stadt neue Einnahmen zu verschaffen. Wir wollen in Summe die gleichen Steuererträge haben wie vor der Reform. Wir werden uns daher daran orientieren, was Bund und Land vorgesehen haben: Eigentümer sollen darauf vertrauen können, dass die Steuer, die sie zahlen, dem tatsächlichen Wert des Grundbesitzes entsprechen. Das kann in einem Fall dazu führen, dass mehr gezahlt werden muss. Im anderen Fall dazu, dass weniger Steuer abgeführt werden muss. Dies entspricht aber dem Prinzip der Verfassung: Jeder und jede muss so viel leisten, wie es der Wert des Besitzes es gebietet."
Die Steuerpflichtigen werden - die Beschlussfassung im September vorausgesetzt - dann voraussichtlich in der ersten Hälfte des Januars 2025 einen Bescheid durch die Stadtverwaltung Gießen zugestellt bekommen. Daraus wird sich dann die konkrete Jahressteuer sowie die Beträge zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen (dies sind der 15.02., 15.05., 15.08. und der 15.11.) zu entrichtenden Beträge ergeben.
Das Land hat schon zu Beginn der Reform der Grundsteuer die „Aufkommensneutralität“ als Ziel gehabt. Aufkommensneutral bedeutet: Die Hebesätze des Landes Hessen sind so kalkuliert, dass bei Umsetzung das gleiche Aufkommen an Grundsteuererträgen erzielt werden soll.
Das bedeutet allerdings nicht, dass sich für Einzelne nichts ändert. Die Veränderung der Steuerlast pro Grundstück ist individuell und höchst unterschiedlich. Bei einigen Grundstücken wird die Steuerlast steigen, bei anderen Grundstücken wird die Steuerlast sinken. Wegen dieser Komplexität sei es für die Stadt eine große Hilfe, dass das Land Hessen Hebesatzempfehlungen ausgesprochen habe, erklärte Wright.
In Hessen können 344 Kommunen nach dieser Empfehlung ihren Hebesatz für die Grundsteuer B senken, 72 ihn erhöhen und fünf den bisherigen Hebesatz erneut beschließen.
Für die fünf kreisfreien Städte und die sieben Sonderstatusstädte empfiehlt das Land außer bei Kassel, Fulda, Rüsselheim und Wetzlar eine Erhöhung der Hebesätze.
Für Gießen hat das Land folgende Veränderungen empfohlen:
- Grundsteuer A von 330 % auf 259,16 %
- Grundsteuer B von 600 % auf 624,46 %
Der Magistrat plant, diese Empfehlungen weitgehend umzusetzen, die Entscheidung darüber trifft allerdings die Stadtverordnetenversammlung. Der Magistrat beabsichtigt, den Vorschlag zur Änderung der Hebesatzsatzung für die Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2024 einzubringen.
Wie genau die bisherigen Messwerte sich insgesamt verändert haben, wie viele Grundbesitzer/innen von Erhöhungen oder Senkungen der Messbeträge betroffen sind, weiß die Stadt Gießen indes noch nicht.
"Wir können derzeit keine Aussage darüber treffen, wie sich das Gesamtgefüge in der Steuerlast in Gießen verändert. Die Übermittlung der Daten von der Finanzverwaltung an uns läuft noch. Hinsichtlich der Plausibilität der neuen Messbeträge, die die Finanzverwaltung mit jedem einzelnen Bescheid an Eigentümer/innen festgelegt hat, müssen wir an die Finanzverwaltung verweisen. Wir können den Wert des individuellen Messbetrages nicht erklären. Dies ist Sache der Finanzverwaltung", so Wright.
Jeder/jede Steuerpflichtige habe dazu die Kontaktdaten der Finanzverwaltung erhalten.
Für einen ersten Eindruck, welche Steuer ab 2025 auf Grundstückseigentümer/innen angesichts der Empfehlungen des Landes zukomme, könne jeder und jede einfach rechnen:
"Der von der Finanzverwaltung individuell mitgeteilte Messbetrag muss mit bei dem bei Grundsteuer B gerundeten neuen Satz von 624 % multipliziert werden. Dann weiß man, was ab 2025 kommen wird."
Zum Hintergrund:
Die Bundesländer haben für diese vom Verfassungsgericht angemahnte Reform unterschiedliche Modelle zur Ermittlung der neuen Grundstückswerte gewählt. In Hessen berechnet sich die Grundsteuer zukünftig nach dem sogenannten Flächen-Faktor-Verfahren. Maßgebliche Faktoren sind die Grundstücksfläche, die Gebäudeflächen, die Nutzungsart der Immobilie und der Bodenrichtwert sowie der durchschnittliche Bodenrichtwert der Gemeinde. In Abweichung zum Bundesmodell spielen die Grundstücksart sowie das Baujahr des Gebäudes keine Rolle.
Resultierend aus diesen neuen Berechnungen und Bemessungen der hessischen Finanzverwaltung und basierend zum großen Teil auf den Angaben der Eigentümer/innen haben die allermeisten Grundbesitzer/innen einen Bescheid vom Finanzamt bekommen, der ihnen den neuen Grundsteuermessbetrag mitgeteilt hat.
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Neben den Anteilen an der Lohn-/ und Einkommenssteuer und den Zuweisungen des Landes zählt sie zu den wichtigsten kommunalen Finanzierungsarten. 2023 hat die Grundsteuer B in Gießen rund 21,7 Mio. Euro erbracht. Die Grundsteuer A rd. 44.000 Euro.