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07.06.2023

Gartenmerkblatt vom Umweltamt neu aufgesetzt

Was ist erlaubt? Was ist verboten?

„Dass das Frühjahr nass war, hat die Natur und alle Hobbygärtner*innen gefreut“, erläutert Umweltdezernentin Gerda Weigel-Greilich und weist auf das hilfreiche Gartenmerkblatt des Umweltamtes „was ist erlaubt, was ist verboten“ hin. Das Merkblatt ist hier auf der Homepage sowie beim Umweltamt unter der Telefonnummer 0641 306-2118 auf Anfrage erhältlich. Neben gesetzlichen Regelungen zu Lärm- und Geruchsbelästigungen geht es auch um Anzeigepflichten.

Das Verbrennen von Gartenabfällen, wie auch Astwerk, ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz grundsätzlich verboten. Nur außerhalb der bebauten Ortslage ist es unter bestimmten strengen Auflagen möglich. Beim Ordnungsamt sind Brauchtumsfeuer, insbesondere Veranstaltungen mit großen Lagerfeuern, wie z.B. zur Sommersonnenwende, rechtzeitig vorher anzuzeigen. „Unkompliziert und schnell ist dies online möglich“, betont die Umweltdezernentin. Die Formulare sind unter Online-Services zu finden.

Besonders zu beachten ist, dass die Feuerstelle immer unter Aufsicht, und nur mit geeignetem trockenem, das heißt abgelagertem, naturbelassenen Holz betrieben wird. Sperrmüllholz, also lackiertes Holz, ist dafür nicht geeignet.

Die Untere Naturschutzbehörde empfiehlt, anstelle des Verbrennens von Reisighaufen, sogenannte Totholzhaufen an geeigneten Stellen im Garten als Rückzugsbiotope anzulegen. Auch das Kompostieren der pflanzlichen Abfälle ist aus gärtnerischer Sicht zu empfehlen bzw. die Nutzung der kostenlosen Abfuhr des angefallenen Schnittgutes.

Jederzeit können Schnittgut und sonstige Gartenabfälle auch beim Abfallwirtschaftszentrum in der Lahnstraße 220 angeliefert werden. Zweimal jährlich ist das kostenlos (Kofferraumladung, ca. 0,5 cbm) möglich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit an den Abfuhrtagen der grünen Bioabfall-Tonne auch Grünabfallsäcke von der Stadtreinigung abholen zu lassen. Für 1 € pro Stück sind die 60 Liter Säcke im Stadtbüro des Rathauses erhältlich.

Abschließend merkt Umweltdezernentin Gerda Weigel-Greilich noch an, dass laut dem Deutschen Wetterdienst die trockene und strahlungsintensive Wetterlage der letzten Wochen die für das Pflanzenwachstum wichtige Bodenfeuchte flächendeckend wesentlich verringert hat. Solange keine längere Regenperiode in Sicht ist, erhöht sich die Wald- und Flächenbrandgefahr.

Weitere Informationen zu Luft und Lärm

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