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12.02.2026

Blau-Zungen-Krankheit: Die Handelsrestriktionszone muss größer werden.

Die Blau-Zungen-Krankheit ist eine Krankheit.
Die Krankheit ist gefährlich für:

  • Schafe
  • Ziegen
  • Rinder.

Die Krankheit hat verschiedene Arten.
Die Arten heißen: Sero-Typen.
Zum Beispiel: Serotyp 3, 4 und 8.

Es gibt einen neuen Nachweis für die Blau-Zungen-Krankheit vom Serotyp 8.
Das heißt:
Man hat die Krankheit bei einem Tier gefunden.
Das Tier ist im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz.
Und das Tier ist im Kreis Bergstraße.

Deshalb wird die Sperr-Zone größer.
In einer Sperr-Zone gibt es Regeln für bestimmte Sachen.
Zum Beispiel:

  • Tiere
  • Lebensmittel.
    Das Hessische Landwirtschaftsministerium sagt:

Man soll gegen die Serotypen 3, 4 und 8 impfen.

In Rheinland-Pfalz hat ein Rind eine Krankheit.
Die Krankheit heißt: Blau-Zungen-Krankheit.
Die kurze Form ist: BTV8.
Das Rind ist in einer Rinder-Haltung im Landkreis Mainz-Bingen.
Das hat man am 9. Februar herausgefunden.

In Hessen hat auch ein Rind die Krankheit BTV8.
Das Rind ist im Kreis Bergstraße.
Das Friedrich-Loeffler-Institut hat das geprüft.
Das Friedrich-Loeffler-Institut ist ein Labor für BTV8 in Deutschland.
Das Labor hat dem Hessischen Landwirtschaftsministerium am 12. Februar Bescheid gesagt.

Es gibt ein Gesetz von der EU für BTV8:
Um den Ort von dem kranken Tier muss eine Sperr-Zone sein.
Die Sperr-Zone muss mindestens 150 Kilometer weit sein.

Es gibt schon eine Sperr-Zone in Südhessen und Mittelhessen.
In der Sperr-Zone gibt es Regeln für:

  • Rinder
  • Schafe
  • Ziegen.
    Zum Beispiel:

Man darf die Tiere nicht an einen anderen Ort bringen.

Jetzt muss die Sperr-Zone noch größer werden.
Die Sperr-Zone muss bis nach Nordhessen gehen.

In Hessen gibt es jetzt eine Sperr-Zone.
Die Sperr-Zone heißt: BTV8-Handelsrestriktionszone.
In der Sperr-Zone darf man kein Vieh mehr verkaufen.
Die Sperr-Zone ist fast überall in Hessen.
Nur in diesen Orten ist keine Sperr-Zone:

  • die Stadt Kassel
  • der Landkreis Kassel
  • der Werra-Meißner Kreis.
    Diese Orte sind nur teilweise in der Sperr-Zone:
  • der Landkreis Waldeck-Frankenberg
  • der Landkreis Bad Hersfeld
  • der Landkreis Fulda
  • der Schwalm-Eder-Kreis.

Alle anderen Orte in Hessen sind in der Sperr-Zone.
Zum Beispiel:
Der Landkreis Gießen.

Sie wollen wissen:
Ist ein bestimmter Ort in der Sperr-Zone?
Dann können Sie auf die Internet-Seite von dem Ort gehen.

Die Krankheit BTV8 hat sich in den letzten Monaten in Deutschland ausgebreitet.
Deshalb ist die Krankheit jetzt sehr wahrscheinlich.
Die Krankheit wird sich wahrscheinlich auch im nächsten Sommer weiter ausbreiten.

Außerdem gab es in den letzten Jahren in Frankreich BTV4.
Vielleicht gibt es auch diesen Serotyp in den nächsten Jahren in Deutschland.

Eine Impfung hilft den Tieren.
Dann werden die Tiere nicht so schlimm krank.

In den letzten Jahren gab es viele Infektionen mit BTV3.
Deshalb haben viele Bauern in Deutschland Schafe und Rinder verloren.
Jetzt sind fast 173.000 Rinder in Hessen gegen BTV3 geimpft.
Und fast 83.000 Schafe sind gegen BTV3 geimpft.
Außerdem sind fast 4.400 Ziegen gegen BTV3 geimpft.
Deshalb gab es im letzten Jahr nur wenige Ausbrüche von der Blau-Zungen-Krankheit in Hessen.

Es gibt mehrere Fälle von BTV8 in:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen.
    Das heißt:

Es gibt ein höheres Risiko für Hessen.
Vielleicht kommen auch Viren mit Serotyp 4 und 8 nach Hessen.
Die Tiere können gegen die Serotypen 3, 4 und 8 geimpft werden.
Die Tiere sind zum Beispiel:

  • Rinder
  • Schafe
  • Ziegen.
    Das Landwirtschafts-Ministerium sagt:

Die Halter von den Tieren sollen ihre Tiere impfen lassen.
Es gibt eine Impfung gegen BTV4 und BTV8.
Die Impfung ist zusammen in einer Spritze.
Die Impfungen müssen vor der nächsten Infektions-Welle fertig sein.
Eine Infektions-Welle heißt hier:
Viele Tiere bekommen das Virus.
Das passiert im Sommer.
Dann gibt es mehr Stech-Mücken.

Die Krankheit ist schlecht für die Tiere.

Die Blau-Zungen-Krankheit ist eine Krankheit.
Die Krankheit ist für bestimmte Tiere gefährlich.
Die Tiere sind:

  • Rinder
  • Schafe
  • Ziegen
  • Lamas
  • Alpakas.

Die Tiere können durch die Krankheit sterben.
Die Krankheit kommt von einem Virus.
Der Virus wird von kleinen Mücken übertragen.
Die Mücken heißen: Gnitzen.

Tiere mit der Krankheit haben hohes Fieber.
Sie sind schwach und müde.
Sie essen nicht mehr.
Ihre Nase und ihr Mund sind rot.
Ihre Zunge wird dick.
Sie können auch eine Bindehaut-Entzündung bekommen.
Das heißt:
Ihre Augen sind entzündet.

Vielleicht können die Tiere nicht mehr laufen.
Vielleicht bekommen die Tiere auch keine gesunden Babys mehr.

Das Landwirtschaftsministerium sagt:
Vielleicht sehen Sie diese Anzeichen bei Ihren Tieren.
Dann müssen Sie sofort einen Tier-Arzt rufen.

Das Virus ist für Menschen nicht gefährlich.

Regeln für das Mitnehmen von Tieren aus der Sperr-Zone

In Deutschland gibt es bisher nur BTV vom Serotyp 3.
Vielleicht gibt es irgendwann auch andere Serotypen.
Dann muss man eine Sperr-Zone machen.
Die Sperr-Zone muss mindestens 150 Kilometer weit sein.
In der Sperr-Zone gibt es besondere Regeln für bestimmte Tiere.
Die Tiere können die Krankheit bekommen.
Diese Tiere darf man nicht aus der Sperr-Zone bringen.
Aber in der Sperr-Zone darf man die Tiere überall hinbringen.

Diese Regeln sind nur für BTV8.
Für BTV3 gibt es in Deutschland keine Verbots-Regeln.

1. Die Tiere haben die Impfung gegen BTV-8 bekommen.
Die Impfung wirkt noch.
Das steht auf der Impfung.
Außerdem muss mindestens eine von diesen Sachen stimmen:

  • Sie wurden mindestens 60 Tage vor der Verbringung geimpft oder
  • Sie wurden mit einem inaktivierten Impfstoff geimpft und mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach Einsetzen der Immunität, wie in den Spezifikationen des Impfstoffs angegeben, entnommen wurden.
  • 2. Kinder von:

    • Rindern
    • Schafen
    • Ziegen.

    Die Kinder müssen jünger als 90 Tage sein.

  • vor der Belegung korrekt gegen BTV-8 geimpft oder
  • mindestens 28 Tage vor ihrer Geburt korrekt gegen BTV-8 geimpft wurden
  • Es gilt außerdem:
    Das Tier muss einen negativen PCR-Test für BTV-8 haben.
    Der Test muss in den letzten 14 Tagen vor dem Transport gemacht worden sein.

    Die jungen Tiere müssen in den ersten 12 Stunden nach der Geburt Kolostrum von der Mutter bekommen haben.
    Kolostrum ist eine besondere Milch.
    Die jungen Tiere brauchen auch eine Tier-Halter-Erklärung.

    3. Vielleicht wollen Sie ein anderes Tier mitnehmen.
    Das Tier ist kein Assistenz-Hund.
    Und das Tier ist kein Blinden-Hund.
    Dann müssen Sie bestimmte Sachen machen.
    Dann können Sie das Tier mitnehmen.

  • mindestens 14 Tage vor dem Transport durch Insektizide oder Repellentien vor Vektorangriffen geschützt wurden und
  • während dieses Zeitraums mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen wurden, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach dem Beginn der Behandlung mit Insektiziden oder Repellentien entnommen wurden
  • Für diese Tiere brauchen Sie außerdem eine Tier-Halter-Erklärung.

    Nummer 3 ist ein Gesetz.
    Das Gesetz gilt nur dann für die Verbringung in andere EU-Länder:
    Das Land muss das Gesetz auf der EU-Internet-Seite zeigen.

    4. Manche Tiere sollen in Deutschland geschlachtet werden.
    Die Tiere sind von empfänglichen Arten.
    Und die Tiere sind gesund.
    Das heißt:
    Die Tiere haben keine Krankheits-Zeichen.
    Dann braucht man nur eine Tier-Halter-Erklärung.
    In der Tier-Halter-Erklärung steht:
    Die Tiere haben keine Krankheits-Zeichen.

    Quelle: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

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