Rathaus

zu: Original-Text
Seiteninhalt
29.09.2026

Ab Oktober 2026: Aufenthalt online beantragen

Sie wollen eine Aufenthaltserlaubnis?
Oder Sie wollen Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern?
Dann können Sie ab dem 1. Oktober 2026 einen Antrag bei der Ausländer-Behörde machen.
Sie können den Antrag dann bequem online machen.

Die Ausländer-Behörde hat ein neues Angebot im Internet.
Damit können Sie die Services von der Ausländer-Behörde einfacher benutzen.
Sie können jetzt Anträge im Internet machen.
Dafür müssen Sie nicht zu der Ausländer-Behörde gehen.
Sie können die Anträge immer machen.
Das ist egal, ob die Ausländer-Behörde geöffnet hat oder nicht.

Sie können den Antrag online machen.
Das heißt:
Sie können den Antrag im Internet machen.
Dann können Sie alle Infos und Dokumente gut ordnen.
Die Ausländer-Behörde bekommt Ihren Antrag?
Dann prüft die Ausländer-Behörde Ihren Antrag.
Vielleicht braucht die Ausländer-Behörde noch Infos von Ihnen.
Dann meldet sich die Ausländer-Behörde bei Ihnen.

Vielleicht müssen Sie trotzdem persönlich zu der Ausländer-Behörde kommen.

Sie können den Service ab dem 1. Oktober 2026 auf der Internet-Seite von der Stadt Gießen benutzen.

Sie wollen einen Antrag bei der Ausländer-Behörde machen?
Dann müssen Sie den Antrag rechtzeitig machen.
Das heißt:
Ihre Aufenthaltserlaubnis gilt noch.
Aber Sie müssen den Antrag jetzt schon machen.
Und Sie müssen alle wichtigen Unterlagen mitbringen.

Sie bekommen einen Brief von der Ausländer-Behörde.
In dem Brief steht:
Ihre Aufenthaltserlaubnis gilt bald nicht mehr.
Das steht in dem Brief.

Sie haben Fragen?
Dann können Sie der Ausländer-Behörde eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist: auslaenderbehoerde@giessen.de

Newsletter

Bestellen Sie sich hier den Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.