Aufenthaltserlaubnis ab 1. Oktober 2026 online beantragen
Ab dem 1. Oktober 2026 können Anträge auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde bequem online gestellt werden.
Mit dem neuen digitalen Angebot wird der Zugang zu den Dienstleistungen der Ausländerbehörde einfacher und flexibler. Antragstellende können ihre Unterlagen künftig unabhängig von den Öffnungszeiten online einreichen und damit den Antrag aufenthaltsrechtlicher Leistungen digital anstoßen.
Das Online-Verfahren ermöglicht eine strukturierte Übermittlung der erforderlichen Angaben und Nachweise. Nach Eingang des Antrags prüft die Ausländerbehörde die Unterlagen und nimmt bei Bedarf Kontakt mit den Antragstellenden auf. Persönliche Vorsprachen bleiben möglich, sofern sie im weiteren Verfahren erforderlich sind.
Die Ausländerbehörde empfiehlt, Anträge rechtzeitig vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels zu stellen und die erforderlichen Unterlagen vollständig einzureichen. Im Regelfall erhält hierzu jeder Antragstellende rechtzeitig vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis ein entsprechendes Erinnerungsschreiben.
Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger an die Ausländerbehörde wenden: auslaenderbehoerde@giessen.de