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07.02.2022

Aktualisierte Corona-Schutzverordnung in Hessen gilt ab 7. Februar

Die angepassten Corona-Regeln sind nun beschlossen. Die 2G-Regel im Einzelhandel entfällt. Auch für Veranstaltungen gelten neue Regeln.

  • Demnach gilt ab 7. Februar 22 keine 2G-Regel mehr im Einzelhandel, unabhängig davon, um was für eine Art von Geschäft es sich handelt. Stattdessen gilt beim Einkaufen nun überall die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für Personen, die älter als 16 Jahre sind.
  • Es gibt eine begrenzte Zulassung von Zuschauern bei Sport- und Kulturveranstaltungen. Bei überregionalen Großveranstaltungen im Freien bei einer maximalen Auslastung von 50 Prozent dürfen bis zu 10.000 Menschen dabei sein. In Innenräumen soll die zulässige Auslastung bei maximal 30 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, jedoch nicht mehr als insgesamt 4000 Zuschauenden liegen. Für die Besucher gilt grundsätzlich die 2G-plus-Regel.
  • Außerdem entfällt die Hotspot-Regelung, die bestimmte Maßnahmen bei der Überschreitung einer Inzidenz von 350 vorsieht. Stattdessen gilt landesweit die 2G-Plus-Regelung in Innenräumen (abgesehen vom Einzelhandel).

Für mögliche Änderungen der beschlossenen Regeln in Hessen will sich die Regierung an der Hospitalisierungsrate und der Belegung der Intensivbetten orientieren. Die Beschlüsse gelten zunächst bis zum 06. März.

Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus in Hessen

Lesefassung zur Corona-Schutzverordnung

Auslegungshinweise zur Corona-Schutzverordnung

 

Quelle: Hessische Staatskanzlei

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